Feiertagsarbeit
Hallo unser Chef möchte am 1.Mai mit der Nachtschicht um 21.30 Uhr anfangen.Sind diese 2,5 Stunden anmeldepflichtig wie ein kompletter Feiertag?Gibt es für die 2,5 Stunden einen kompletten Ausgleichstag? Danke für die Antworten
Community-Antworten (2)
22.04.2018 um 12:43 Uhr
Fragst Du als BR?
Schau doch mal in den Tarifvertrag. Ansonsten - der BR braucht nicht auf fremde Hilfe warten. Er kann auch so einfach NEIN sagen, weil er es den Kollegen nicht zumuten will. Eine E-Stelle wird der Chef kaum bis zum 1.5. angerufen haben.
Und - Teppichhandel ist auch erlaubt (falls der Tarif nicht abschlie0end ist).
22.04.2018 um 20:08 Uhr
Frage1: Nein! Frage2: Nein! Die Feiertagsruhe kann zeitlich verschoben werden. Das ist z.B bei der Sonntagsruhe im Speditinsgewerbe völlig normal.
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