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Feiertagsarbeit

H
Hannes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage zum Thema unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern. Ein Kollege aus Bayern (Arbeitsort München) war an Heilige Drei Könige zu einem Workshop nach Niedersachsen gefahren. Ist hier der Betriebsrat wegen Feiertagsarbeit zustimmungspflichtig. Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.

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Community-Antworten (1)

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hefernan

11.01.2011 um 13:45 Uhr

Hallo Hannes, wenn in Niedersachsen kein feiertag war dann habt Ihr auch keine Mitbestimmungsrechte wegen dem Feiertag(Mehrarbeit) . Denn dann war es kein Feiertag für den kollegen. Es zählen immer ddie Feiertage des Bundeslandes wo der

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