Erstellt am 11.01.2011 um 12:45 Uhr von hefernan
Hallo Hannes,
wenn in Niedersachsen kein feiertag war dann habt Ihr auch keine Mitbestimmungsrechte wegen dem Feiertag(Mehrarbeit) . Denn dann war es kein Feiertag für den kollegen.
Es zählen immer ddie Feiertage des Bundeslandes wo der <Kollege sich befindet.
Gruß
Hefernan