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BRV macht Alleingänge, gerichtliche Anfechtung, Abwahl BRV, Ladung EBRM?

H
Hotzenplotz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr lieben,

im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschrieben werden. Der BRV kannte alle genehmigten Punkte dieser Nebenabreden. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der BRV aber auch Regelungen unterschrieben hat, die so nicht im Gremium beschlossen wurden, andere Absprachen finden sich in diesem Anhang zu dieser BV nicht, nämlich die, die den AN helfen würden, ihre Arbeit ein wenig einfacher zu gestalten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der BRV diesen Anhang, bevor er diesen unterschrieb, nicht noch einmal dem Gremium besprochen hat, denn dann wären diese Fehler aufgefallen und dieser Anhang zu der BV wäre so vom Gremium nicht genehmigt worden.

Das kurz zum Sachverhalt.

Nun zu meinen Fragen, wo ich hoffe, hier einige Antworten zu erhalten.

Da der Anhang zu dieser BV so nicht vom Gremium beschlossen wurde, gilt dieser Anhang wegen der Unterschrift des BRV trotzdem oder können wir da noch was biegen? Z.B. dem AG umgehend mitteilen, dass der BRV auf eigene Faust handelte bzw. ohne Auftrag des Gremiums? Das Gesamtwerk wurde dem Gremium also vor der Unterschrift nicht noch einmal vorgelegt, sodass wir ganzheitlich zu diesem Anhang der BV und zu deren Annahme keinen Beschluss haben.

Kann ein einziges BRM gegen diesen Anhang über den Paragraph 40 BetrVG gerichtlich vorgehen, z.B. die Rechtmässigkeit des Zustandekommens dieses Anhanges gerichtlich prüfen lassen und g.g.f. diese unwirksam erklären lassen? Wie hoch wäre hier etwa die Erfolgschance?

Ich würde wegen diesem Vorfall, es gab auch schon andere Fälle wo der BRV eigenmächtig handelte, den BRV am liebsten abwählen lassen wollen. Sollten wir im Gremium dazu der Meinung sein, muss zu diesen TOP "Abwahl des BRV" wegen möglicher Befangenheit des BRV ein EBRM geladen werden oder darf der BRV bei dieser Abstimmung mitmachen bzw. bei der Beratung zu diesem TOP dabei sein? Mir geht es nur darum, einen rechtssicheren Beschluss zu fassen, der ja Auswirkungen für die restliche BR Zeit hat.

Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen und würde mich über Antworten sehr freuen!

3.18404

Community-Antworten (4)

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Rapper

03.04.2013 um 10:48 Uhr

Jetzt muss ich mal dumm fragen: Habt ihr denn dem BRV per Beschluss erlaubt, diese Nebenabreden zu unterschreiben (die von Euch gelesenen und verabschiedeten Punkte der Nebenabrede)? Wenn ja, hat nicht nur der BRV sondern dass ganze Gremium einen Fehler begangen. Man sollte eines nie tun: BVs in jeglicher Art und Weise nicht als ganzes Gremium überlesen und abnicken (beschliessen). Wir machen das generell so, dass von einigen Mitgliedern eine BV ausgearbeitet wird, die dann im Gremium besprochen, und wenn gut, als Vorschlag an den AG weitergegeben wird. Vorher wird mit dem AG natürlich im Monatsgespräch oder bei zusätzlichen Gesprächen über diese Thematik gesprochen. Wenn der AG Änderungen zur BV haben möchte, dann muss er diese dem Gremium vorlegen. Sind die o.k., werden sie in die BV integriert. Dann trifft sich der gesamte BR und der AG in einer Sitzung, die BV wird noch einmal überlesen und wenn i.o. von beiden Seiten unterschrieben. Dann gibt es keine Missverständnisse oder Zusätze o.ä. die nicht im BR besprochen oder vom BR genehmigt wurden. Wenn Ihr nun dem BRV die Vollmacht erteilt habt (beauftragt), die Sache zu unterschreiben, ohne diese Nebenabreden noch einmal als Gremium gelesen zu haben, dann habt ihr jetzt ein Problem. Denn die BV ist wie ein Vertrag, der mit Unterschrift wirsam wird. Und wenn ich das "Kleingedruckte" nicht richtig gelesen habe, dann habe ich Pech gehabt. Denn Einerseitz habt ihr die Erlaubnis erteilt und Andererseitz wurden die Nebenabreden geändert, aber vom BRV unterschrieben (mit Auftrag des BR-Gremium). Da hilft nur Reden mit dem AG, um diese zusätzlichen, vom Gremium so nicht beschlossenen Nebenabreden wieder zu korregieren. Wenn nicht, dann geht eventuell nur der Weg übers Arbeitsgericht, wobei ich hier nicht sagen kann, wie die Erfolgschance da aussieht.

G
gironimo

03.04.2013 um 11:51 Uhr

Unterstellen wir mal, Hotzenplotz kann belegen, dass im Gremium über ein anderes Papier abgestimmt wurde, als das, das dann unterschrieben wurde, würde ich schon darauf erkennen, dass die Zustimmung zu dem Papier nicht bestand.

Für die Gültigkeit einer BV (hier zusätzliche Vereinbarungen) bedarf es nicht nur der Unterschrift, sondern auch der Zustimmung des BRs.

Ich würde dem AG mitteilen, dass eben diese Zustimmung nicht besteht und daher die Ergänzung der BV nicht gültig ist.

Damit ist dann aber immer noch keine Regelung, die Ihr ja wollt, erreicht. Darum solltet Ihr - wenn Ihr dem BRV nicht traut - per Beschluß ein Team benennen, das die weiteren Verhandlungen führt.

Natürlich könnt Ihr den BRV jederzeit abwählen (er nimmt teil). Allerdings braucht Ihr auch einen, der es besser macht. Habt Ihr denn das Thema schon mal ganz offen im Gremium diskutiert?

A
AlterMann

03.04.2013 um 14:29 Uhr

Genau genommen kann man einen BRV nur wählen, aber nicht abwählen. Was der BR machen kann, ist, einen anderen BRV wählen. Dann ist der alte wieder "einfaches" BRM. Daraus ergibt sich auch, dass der alte BRV an der Wahl genauso teilnimmt wie jedes andere BRM auch.

L
Lotte

03.04.2013 um 15:22 Uhr

AlterMann, Däubler beruft ab (siehe BetrVG § 26 RN 15 / Vers. 9.0) Fitting auch (siehe BetrVG § 26 RN 20 / 26. Aufl) LG Lotte

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