Hallo ihr lieben,

im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschrieben werden. Der BRV kannte alle genehmigten Punkte dieser Nebenabreden. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der BRV aber auch Regelungen unterschrieben hat, die so nicht im Gremium beschlossen wurden, andere Absprachen finden sich in diesem Anhang zu dieser BV nicht, nämlich die, die den AN helfen würden, ihre Arbeit ein wenig einfacher zu gestalten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der BRV diesen Anhang, bevor er diesen unterschrieb, nicht noch einmal dem Gremium besprochen hat, denn dann wären diese Fehler aufgefallen und dieser Anhang zu der BV wäre so vom Gremium nicht genehmigt worden.

Das kurz zum Sachverhalt.

Nun zu meinen Fragen, wo ich hoffe, hier einige Antworten zu erhalten.

Da der Anhang zu dieser BV so nicht vom Gremium beschlossen wurde, gilt dieser Anhang wegen der Unterschrift des BRV trotzdem oder können wir da noch was biegen? Z.B. dem AG umgehend mitteilen, dass der BRV auf eigene Faust handelte bzw. ohne Auftrag des Gremiums? Das Gesamtwerk wurde dem Gremium also vor der Unterschrift nicht noch einmal vorgelegt, sodass wir ganzheitlich zu diesem Anhang der BV und zu deren Annahme keinen Beschluss haben.

Kann ein einziges BRM gegen diesen Anhang über den Paragraph 40 BetrVG gerichtlich vorgehen, z.B. die Rechtmässigkeit des Zustandekommens dieses Anhanges gerichtlich prüfen lassen und g.g.f. diese unwirksam erklären lassen? Wie hoch wäre hier etwa die Erfolgschance?

Ich würde wegen diesem Vorfall, es gab auch schon andere Fälle wo der BRV eigenmächtig handelte, den BRV am liebsten abwählen lassen wollen. Sollten wir im Gremium dazu der Meinung sein, muss zu diesen TOP "Abwahl des BRV" wegen möglicher Befangenheit des BRV ein EBRM geladen werden oder darf der BRV bei dieser Abstimmung mitmachen bzw. bei der Beratung zu diesem TOP dabei sein? Mir geht es nur darum, einen rechtssicheren Beschluss zu fassen, der ja Auswirkungen für die restliche BR Zeit hat.

Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen und würde mich über Antworten sehr freuen!