Erstellt am 25.07.2015 um 16:05 Uhr von gironimo
Ihr müsst einen anderen zum Vorsitzenden machen. Das geht ganz einfach, wenn Du die Mehrheit im BR hast.
Erstellt am 25.07.2015 um 16:21 Uhr von Hasenfuss
Der Betriebsratsvorsitzende (im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter) hat eine Reihe von Aufgaben persönlich wahrzunehmen, anders als normale BR Mitglieder.
Sie sind in den §§ 26, 27, 29, 34 und 42 BetrVG zu finden.
Im Alleingang darf er aber nichts entscheiden und Dingfest machen. Was tratscht er denn im Betrieb herum? Der Betriebsrat ist kein Geheimrat. Die Verschwiegenheitspflicht ergibt sich aus folgenden Vorschriften: §§ 82, 83, 99 und 102 BetrVG.
Wenn Du all die § geprüft hast und Du ihn immer noch stoppen willst, dann muss das auf die nächste Tagesordnung und Dein Gremium wählt einen neuen Vorsitzenden. § 33 BetrVG
Erstellt am 05.09.2022 um 16:22 Uhr von BR.neumann
Hallo. Ist diese Frage geklärt worden? Denn wir haben im Gremium genau das gleiche Problem. Die Frage ist, wie bekommt man den BRV Dingfest? Heist wie am besten beweist man diese eigentlich offensichtlichen Taten? Die Alleingänge usw?
Erstellt am 05.09.2022 um 16:33 Uhr von celestro
Beweisen könnte man es nur über Zeugen. Aber man kann den BRV auch ohne Beweise austauschen. Um ihn abzuwählen benötigt man eine Mehrheit ... keine Beweise.