Erstellt am 25.11.2010 um 09:12 Uhr von wölfchen
Erstellt am 25.11.2010 um 09:15 Uhr von Maria
@ wölfchen
Danke schon mal!
Obwohl der AG mit der Vorgehensweise des BR nicht einverstanden ist?
Gibt es dazu einen § im BetrVG oder ein Urteil?
Erstellt am 25.11.2010 um 09:23 Uhr von wahlvst
Hallo Maria,
ganz einfach Beschluss für einige BRM fassen diese Maßnahme zu besuchen.
http://www.waf-seminar.de/index.php?Site=Seminare&Menue=Seminarinfo&Info3=1&Gruppe=BR137
Umwandlung, Verkauf, Betriebsübergang Ihres Unternehmens
Mitbestimmung des Betriebsrats
Dieses kann der AG nicht ablehnen!
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/5687.pdf
§ 80 Abs. 3 BetrVG
Hinzuziehung eines Sachverständigen
Der Betriebsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Sachverständigen hinzuziehen, soweit dies zu deren ordnungsgemäßer Erfüllung erforderlich ist. Hiervon ist auszuge-hen, wenn der Betriebsrat wie ein vernünftiger Dritter bei gewissenhafter Überlegung und verständiger Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis gelangen durfte, der durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen verursachte Kostenaufwand sei für die Betriebs-ratstätigkeit notwendig.
(Leitsätze des Bearbeiters)
ArbG Leipzig, Beschluss vom 8. 8. 2001 - 11 BV 14/01
(rechtskräftig)
Entscheidender Satz:
Der Arbeitgeber stimmte der Hinzuziehung eines Sach-verständigen nicht zu, da sie nicht erforderlich sei. Daraufhin beantragte der Betriebsrat beim zuständigen Arbeitsgericht Leipzig die Er-setzung der Zustimmung gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG.
Also, Schlung und handeln gem dieses Urteils. Das kommt den AG dann in Gänze noch etwas teuerer
Erstellt am 25.11.2010 um 09:54 Uhr von Pandabeer
Und wie könnt ihr euch so sicher sein dass der BR den Dienstwagen benutzen darf ?
Erstellt am 25.11.2010 um 11:30 Uhr von pfeilenbogen
Der BR hat keinen Anspruch auf Nutzung von Dienstfahrzeugen. Er hat nur einen Anspruch darauf, dass der AG die notwenigen Kosten, hier Fahrkosten trägt § 40. Der AG kann dem BR Dientsfahrzeuge dafür bereitstellen. Der BR muss aber diese nicht nutzen, er kann auch sagen ich nutze ÖPNV
Erstellt am 25.11.2010 um 16:07 Uhr von nicoline
pfeilenbogen,
*Der BR hat keinen Anspruch auf Nutzung von Dienstfahrzeugen.*
Wer macht hier einen Anspruch geltend, vielleicht wird das Dienstfahrzeug ja schon zur Verfügung gestellt und es ist nur die Frage, ob es für diese spezielle Fahrt genutzt werden darf.
Maria,
Was sagt denn der Anwalt zu diesen Fragen?
Erstellt am 26.11.2010 um 07:10 Uhr von Maria
@ nicoline
Hallo, schön wieder von dir zu lesen.
Leider ist der RA derzeit für einige Tage im Ausland.
Unser Termin ist am kommenden DI.
Wir wollten wissen, auch wenn kein Dienst-KFZ zur Verfügung wäre,
ob wir trotz Ablehnung des AG zur Beauftragung an den RA während der Dienstzeit fahren dürfen und ob wir ein Anrecht auf ein Autro bzw. in Rechnungstellung der gefahrenen km berechtigt sind
Erstellt am 26.11.2010 um 15:01 Uhr von nicoline
@Maria
*Hallo, schön wieder von dir zu lesen.*
;-))
*Wir wollten wissen, auch wenn kein Dienst-KFZ zur Verfügung wäre,
ob wir trotz Ablehnung des AG zur Beauftragung an den RA während der Dienstzeit fahren dürfen und ob wir ein Anrecht auf ein Autro bzw. in Rechnungstellung der gefahrenen km berechtigt sind*
Ich hab Deine Frage schon verstanden und würde zu wölfchens Antwort tendieren, aber, ich kann das nicht wirklich rechtssicher beantworten. Für den BR bliebe es, aus meiner Sicht, eine Dienstfahrt, also: Arbeitszeit und auch Dienstwagen bzw. Kostenerstattungaber,wie gesagt.... deswegen würde ich versuchen, im Vorwege beim Anwalt nachzufragen.