Erstellt am 12.05.2015 um 09:38 Uhr von blackjack
Man unterscheide,
a) die Abmahnung über ein Fehlverhalten aus den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen,
b) die betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung.
Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung rügt allein die Verletzung von betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten durch das BRM oder des gesamten BR als Gremium.
Wenn dem nicht so ist, locker bleiben und schmunzeln.
Erstellt am 12.05.2015 um 10:46 Uhr von Kölner
Klar ist ja auch: Wenn hier nachgegeben würde, hätte der AG fortan das passenste aller Druckmittel...
Erstellt am 12.05.2015 um 12:27 Uhr von ickederdicke
Notfalls haut ihm den § 23 Abs. 3 BetrVG um die AG Ohren.
Erstellt am 12.05.2015 um 12:35 Uhr von wölfchen
. . . diese Abmahnung würde ich gern mal im Wortlaut lesen wollen! Androhung ingnorieren und weitermachen. Und sollte tatsächlich eine kommen, kann man sie als Kuriosität im BR-Büro aushängen, oder zur morgendlichen Erheiterung wahlweise zu Hause neben den Spiegel hängen . . .
Erstellt am 12.05.2015 um 12:44 Uhr von gironimo
Ich denke auch - mit Abmahnung ist hier nichts zu machen. Da stimme ich Wölfchen zu
Erstellt am 12.05.2015 um 15:11 Uhr von xumuimhxer
Euer AG kämpft mit harten Bandagen? Dann könntet Ihr die Abmahnung, so sie denn kommt, nehmen und Eurem AG von einem Richter den §119 (1) Nummer 2 und 3 erklären lassen.
Sonst auch eher ab ins Kuriositätenmuseum.
Erstellt am 13.05.2015 um 10:02 Uhr von PeterPaula
Na wenn das kein 78er ist ;-) Dazu noch den 101er und den bereits erwähnten 119er näher anschauen ;-)
Erstellt am 14.05.2015 um 12:39 Uhr von Nubbel
cool, keiner weiß was im aushang steht, aber jeder hat ne antwort
Erstellt am 18.05.2015 um 11:50 Uhr von xumuimhxer
@Nubbel: Es ist hier vollkommen egal was im Aushang steht. Der Text des Aushanges wurde vom BR beschlossen und der BRV setzt den Beschluss um. Dies muss er tun, ausser er ist sich 110% sicher, dass der BR-Beschluss ungültig/nichtig/rechtswidrig war.
Damit ist für uns vollkommen klar, dass eine persönliche Abmahnung des BRV nicht in Betracht kommt.