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Haftung BRV???

B
BRFHXXX
Nov 2016 bearbeitet

Folgender Sachverhalt liegt vor, zu dem ich gern Eure Einschätzung hätte. Der BR fasst einen Beschluss, ein Informationsschreiben an die AN zu verfassen. Natürlich wird dieses Schreiben nur vom BRV unterschrieben. Nun passt dem AG das Schreiben des BR nicht und er will den BRV dazu bringen, den Inhalt zurück zu nehmen. Ansonsten droht dem BRV eine Abmahnung! Ich gehe davon aus, dass der BRV prinzipiell nicht "haftbar" dafür ist, dass er Beschlüsse des gesamten Gremiums ausführt. Ist diese Sicht richtig? Macht es Sinn, gerichtlich gegen eine Abmahnung vorzugehen, sollte diese denn erfolgen?

2.18309

Community-Antworten (9)

B
blackjack

12.05.2015 um 11:38 Uhr

Man unterscheide, a) die Abmahnung über ein Fehlverhalten aus den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, b) die betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung. Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung rügt allein die Verletzung von betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten durch das BRM oder des gesamten BR als Gremium. Wenn dem nicht so ist, locker bleiben und schmunzeln.

K
Kölner

12.05.2015 um 12:46 Uhr

Klar ist ja auch: Wenn hier nachgegeben würde, hätte der AG fortan das passenste aller Druckmittel...

I
ickederdicke

12.05.2015 um 14:27 Uhr

Notfalls haut ihm den § 23 Abs. 3 BetrVG um die AG Ohren.

W
wölfchen

12.05.2015 um 14:35 Uhr

. . . diese Abmahnung würde ich gern mal im Wortlaut lesen wollen! Androhung ingnorieren und weitermachen. Und sollte tatsächlich eine kommen, kann man sie als Kuriosität im BR-Büro aushängen, oder zur morgendlichen Erheiterung wahlweise zu Hause neben den Spiegel hängen . . .

G
gironimo

12.05.2015 um 14:44 Uhr

Ich denke auch - mit Abmahnung ist hier nichts zu machen. Da stimme ich Wölfchen zu

X
xumuimhxer

12.05.2015 um 17:11 Uhr

Euer AG kämpft mit harten Bandagen? Dann könntet Ihr die Abmahnung, so sie denn kommt, nehmen und Eurem AG von einem Richter den §119 (1) Nummer 2 und 3 erklären lassen.

Sonst auch eher ab ins Kuriositätenmuseum.

P
PeterPaula

13.05.2015 um 12:02 Uhr

Na wenn das kein 78er ist ;-) Dazu noch den 101er und den bereits erwähnten 119er näher anschauen ;-)

N
Nubbel

14.05.2015 um 14:39 Uhr

cool, keiner weiß was im aushang steht, aber jeder hat ne antwort

X
xumuimhxer

18.05.2015 um 13:50 Uhr

@Nubbel: Es ist hier vollkommen egal was im Aushang steht. Der Text des Aushanges wurde vom BR beschlossen und der BRV setzt den Beschluss um. Dies muss er tun, ausser er ist sich 110% sicher, dass der BR-Beschluss ungültig/nichtig/rechtswidrig war.

Damit ist für uns vollkommen klar, dass eine persönliche Abmahnung des BRV nicht in Betracht kommt.

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