Erstellt am 10.04.2018 um 08:34 Uhr von Krambambuli
Steht ihr bei. Macht es öffentlich.
Schaltet einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ein und erwägt juristische Schritte.
Erstellt am 10.04.2018 um 08:41 Uhr von Kuno Kimba
danke der ist für heute eingeladen und die Briefe sind ja an alle Filialen gegangen.
Darum überlegen wir besser unsere BRV rechtliche Schritte ein zu leiten über eine Unterlassungsklage
Erstellt am 10.04.2018 um 10:31 Uhr von paula
Der Grad zwischen Behinderung der BR Arbeit und zulässiger Kritik ist fließend. Leider ist inzwischen eine Tendenz der Gerichte erkennbar, dass ein BR schon eine Menge aushalten muss. Von wem kommt denn die Post?
Erstellt am 10.04.2018 um 11:02 Uhr von Giftzwerg
aktion ./. arbeitsunrecht e.V. | INITIATIVE FÜR DEMOKRATIE IN ...
https://aktion.arbeitsunrecht.de/
Vielleicht bleibt man sogar besser im Bett. Die aktion./.arbeitsunrecht hat sich vorgenommen, den augenzwinkernden Aberglauben in der deutschen Arbeitswelt rund um Freitag, den 13. zu nutzen. Wir wollen den Schwarzen Freitag als Widerstandstag der arbeitenden Bevölkerung etablieren. Der nächste Schwarze Freitag ...
Erstellt am 10.04.2018 um 11:02 Uhr von Giftzwerg
aktion ./. arbeitsunrecht e.V. | INITIATIVE FÜR DEMOKRATIE IN ...
https://aktion.arbeitsunrecht.de/
Vielleicht bleibt man sogar besser im Bett. Die aktion./.arbeitsunrecht hat sich vorgenommen, den augenzwinkernden Aberglauben in der deutschen Arbeitswelt rund um Freitag, den 13. zu nutzen. Wir wollen den Schwarzen Freitag als Widerstandstag der arbeitenden Bevölkerung etablieren. Der nächste Schwarze Freitag ...
Erstellt am 10.04.2018 um 16:18 Uhr von Challenger
Zitat :
> es wird der BRV vorgeworfen SIE PERSÖNLICH sei für alle Entscheidungen verantwortlich
Auszug aus dem Schreiben : Sie Frau ...... haben das Projekt ......... boykottiert
Sie Frau .... haben eine Fahrgemeinschaft mit Herrn ... und einen persönlichen Vorteil dadurch
> Freigestellte BR Mitglieder dürfen nicht unaufgefordert die Filialen besuchen>
>Wir sehen keine positive Veränderung unter der Führung von Frau .......>
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Das ganze ist schon starker Tobak und überschreitet nach §2 BetrVG bei weitem den Grundsatz der den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Nach der Diktion der auszugsweisen Ausführungen dieses Schreibens nach zu urteilen, sind diese dazu geeignet, die Kollegin einzuschüchtern, sodass durchaus eine Behinderung oder Störung der BR-Tätigkeit nach §78 BetrVG unterstellt werden kann.Hiernach ist eine einstweilige Verfügung und/oder ein Unterlassungsverfahren nach § 23 Abs.3 BetrVG in Betracht zu ziehen.
Erstellt am 10.04.2018 um 22:51 Uhr von ganther
Giftzwerg
was soll der Spam?
Kuno
mich würde auch mal interessieren, wer solche Aussagen tätigt.
Erstellt am 11.04.2018 um 11:03 Uhr von Pjöööng
Das Wichtigste ist hier meines Erachtens dass dieser BR sich nicht von dem Arbeitgeber auseinanderdividieren lässt. Konflikte sollten intern geklärt werden und die Ergebnisse gegenüber dem Arbeitgeber gemeinsam vertreten werden. Kine Diskussionen vor dem Arbeitgeber.
Erstellt am 11.04.2018 um 13:48 Uhr von Kuno Kimba
danke an Euch,
das Gremium steht voll zusammen.
der Anwalt ist eingeschaltet und das Arbeitsgericht hat auch schon alle Infos
ich werde wieder berichten
Erstellt am 11.04.2018 um 13:58 Uhr von Giftzwerg
Zitat ganther : Giftzwerg was soll der Spam?
Hast recht. Aber ich habe nur einmal auf absenden geklickt und wurde doppelt "ausgestrahlt".