Erstellt am 23.03.2013 um 10:53 Uhr von Nubbel
brauchst du noch einen berater? oder macht das der EINE?
Erstellt am 23.03.2013 um 14:00 Uhr von gironimo
.......der eine scheint zu ruhen.......
Mausilein:
Zu 1. Wenn Du von einem Betriebsübergang sprichst (was zu klären wäre, gilt § 613a BGB; Zitat:
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird.
Zu 2a: Bei 200 km Entfernung ist (in den meisten Fällen) ein eigener BR sinnvoll; siehe auch § 4 BetrVG.
Zu 2b: Es kommt darauf an. Aber wegen 2a erledigt sich 2b.
Falls Du Mitglied im BR bist, solltest Du zu diesem Thema ein Seminar besuchen. Auch der Kontakt zur Gewerkschaft wäre nicht falsch.
Erstellt am 23.03.2013 um 15:23 Uhr von Mausilein
Danke ..ich meinte, wenn ein Betrieb organisatorisch, wegen Spaltung in einen anderen Betrieb eingegliedert wird. 2 Betriebe der gleichen Firma zusammverlegt wird.
Egal wie und warum....werden wir durch einen Reanwalt klären lassen. Falls wir doch eingegliedert werden sollten, steht immer noch die Frage, was ist gültig an Betriebsvereinbarungen für meine Mitarbeiter.
Wir haben einen besseren Tarifvertrag für Bayern und die anderen einen für BW. Dadurch würden sich wohl auch Schwierigkeiten ergeben.
Mit Restmandat empfieht sich doch ein Besuch von Schulungen ;)
Apropo Restmandat : Kann ich dann in meinem Objekt, alle Arbeiten machen wie sonnst auch immer : Betriebsversammlungen und und und...oder nur noch die Mitbestimmungspflichtigen Dinge ....