Ich habe 2 Fragen:

1. Wenn ein Betrieb mit einem BR in einem anderen Betrieb eingegliedert wird. Die BR-Wahlen in den aufnehmenden Betrieb schon waren: gelten die Betriebsvereinbarungen für die Mitarbeiter des aufnehmenden Betriebes automatisch mit oder gelten die alten weiterhin. Man findet immer Betriebsvereinbarungen mit den Zusatz: gilt für folgende Bereiche---
2. Ist es betriebsratmäßig sinnvoll, wenn die 2 Betriebe zusammengeführt werden auf dieser Ebene einen wirkungsvollen BR zu haben a: die Entfernung liegt über 200 km auseinander b. der aufnehmende Betrieb hat einen anderen Tarifvertrag....