Betriebsänderung
Hallo, ich hab mal wieder ein Problem: erhielten heute vom GF eine Mail "Zum 01.05.08 sind infolge einer Betriebsänderung folge MA in unsere Firma gekommen" dann Auflistung der Namen. Morgen haben wir zwar eine BR-Sitzung, aber aus verständlichen Gründen ist der Beschluß für den RA nicht auf der Tagesordnung (Situation war bei Top-Aufstellung noch nicht bekannt). Da leider ein BRM regelmäßig unentschuldigt fehlt, fällt die Möglichkeit zusätzlichen TOP auf Antrag wohl flach. Können wir zum Beginn der Sitzung eine Einladung und Tagesordnung auslegen die nach der Sitzung eine zweite Sitzung einberuft? Ansonsten könnten wir erst am 10.05. eine Sitzung einberufen da die 3 Frontleute vom 05.05. bis 09.05. zum Seminar sind und das restliche Gremium noch sehr unsicher ist. Mit unserem Ra können wir uns Montag tel. in Verbindung setzen, das der Beschluß noch zu den laufenden Sachen käme.
Wenn jemand einen hilfreichen Tip hat wäre ich froh
Community-Antworten (4)
02.05.2008 um 21:01 Uhr
sielberpfeil, kann kaum glauben, dass Ihr am Sonntag Sitzung habt... Wieso werdet Ihr denn bei der Betriebsänderung angehört? Dass Ihr die neuen MA namentlich mitgeteilt bekommt okay, aber Anhörung?
02.05.2008 um 21:14 Uhr
Hallo Lotte, morgen ist Samstag und wir haben 6-Tage Woche. Gir neuen Ma sind aus einem anderen Betrieb der Gruppe in unseren Betrieb übernommen worden. Der abgebende Betrieb besteht weiter. Die neuen MA sind für Projekte von denen bisher nur der Flurfunk etwas weis, die aber wohl in den Arbeitsablauf der Zusteller eingreifen. (Zusätzliche Aufgaben) Es soll wohl so sein das wir Arbeiten aus dem anderen Betrieb in unserem Postleitzealgebiet übernehmen sollen und die "Neuen" dies vorbereiten
02.05.2008 um 21:19 Uhr
@Lottilein, hat dich irgendwas ganz fürchterlich überrollt? Morgen ist Samstag...... ;-))
@sielberpfeil, warum solltet ihr morgen auf der Sitzung keinen Antrag auf einen zusätzlichen TOP (Beschlussfassung) stellen können? Ihr seid vollzählig, auch wenn einer meint, nicht zur Sitzung erscheinen zu müssen. Und der Abstimmung steht nicht's im Wege!
03.05.2008 um 00:40 Uhr
Moni-Lissi, ja, hab Findungsschwierigkeiten ;-)) Also mit der Aufnahme von Ergänzungen auf die TO sind sich manche Komentatoren, Kommentierer, Kommentierende... (wie auch immer) ziemlich sicher, dass nur der vollzählig versammelte BR diesen zustimmen kann. So z.B. auch der Däubler(10. Auflage) in RN 20, wobei er dies in den folgenden RN in Frage stellt.
sielberpfeil, rechtsicher seid Ihr, wenn Ihr eine neue Sitzung einberuft und dabei keine Rücksicht auf das Seminar nehmt. Falls es wirklich eine Anhörung nach § 99 ist, gilt es, die 7 Tage Frist einzuhalten. Und Du bist sicher, dass es eine Betriebsänderung nach § 613a BGB ist und keine Versetzung oder Konzernleihe?
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