Erstellt am 09.04.2013 um 17:16 Uhr von Kölner
@klärchen
Rhetorisch gefragt: Was denkst/meinst Du denn dazu?
Tipp:
Die Arbeit ist (vermutlich) die selbe - der Arbeitsort ein anderer.
Erstellt am 09.04.2013 um 21:11 Uhr von Nubbel
Wir ziehen 4 km weiter in einen Neubau
wenn du mit deinem mann in ein neues haus ziehst, bist du dann noch verheiratet?
Erstellt am 10.04.2013 um 09:28 Uhr von gironimo
Zunächst hat man ja den Arbeitsvertrag mit dem AG und nicht mit den Gebäuden. Ich gehe nicht davon aus, dass der Standort in Stein gemeißelt in Euren Arbeitsverträgen steht. Man kann also bestenfalls von Versetzungen und - sofern sowas überhaupt bei Euch ansteht - im Streitfall von einer Änderungskündigung ausgehen.
Der BR hat natürlich die Möglichkeit über einen Nachteilsausgleich durch den Umzug mit dem AG eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Erstellt am 10.04.2013 um 18:37 Uhr von wissenshunger
gironimo
wie könnte so eine BV aussehen ?
lg :-)
Erstellt am 10.04.2013 um 18:57 Uhr von Watschenbaum
so eine BV nennt man gemeinhin Sozialplan
Erstellt am 11.04.2013 um 06:38 Uhr von Lotte
Hallo klärchen,
Ihr müsst auf jeden Fall bei der Planung mit einbezogen werden: Gibt es genügend Sozialräume im neuen Gebäude, wer macht den Umzug, wie wird in der Zeit die Arbeit weitergeführt oder auch nicht, wo kann geraucht werden...?
LG Lotte