Erstellt am 28.08.2008 um 09:15 Uhr von w-j-l
Erstellt am 28.08.2008 um 09:27 Uhr von neo30880
Danke für die Bestätigung!
Erstellt am 28.08.2008 um 10:31 Uhr von klinik
Was meint denn die Regelung im §111 Nr.3 und Nr.4 BetrVG, dann mit der Passage ...Zusammenschluss mit anderen Betrieben .... und .... grundlegende Änderung der Betriebsorganisation?
Ich denke ein ..eher nicht, reicht hier nicht aus. Habt Ihr denn als BR mal schriftlich nachgefragt zu diesem Thema? Wenn bei uns 15 Kollegen woanders arbeiten müssten, würden sich uns mehrere Fragen stellen. Seit ihr bei den möglichen Versetzungen beteiligt? Hat euch jemand die Auswirkungen auf den verbleibenden Rest der Belegschaft erklärt, wenn plötzlich 15 Mann weniger da sind? ect........
Erstellt am 28.08.2008 um 12:41 Uhr von w-j-l
klinik,
es war die Frage nach der Betriebsänderung gestellt.
Sicher kann man noch weiterfragen wie Du vorschlägst, und man kann ggf. auch die Versetzungen ablehnen.
Man kann auch fragen, ob die 15 die einzigen in der neuen Filiale sind, oder ob dort schon andere arbeiten. Man kann auch fragen, ob die 15 einen "Betriebsteil" des abgebenden Betriebes darstellen. Dann hätte ggf. der abgebende BR das Übergangsmandat nach § 21a BetrVG für die neue Filiale, und müsste sowohl dort, wie im eigenen Betrieb umgehend Neuwahlen einleiten.....
Es gibt sicherlich viele Fragen, aber die hat neo nicht gestellt. Aber man kann ja nicht jedes Mal die gesamte Kommentierung des BetrVG zitieren.
Erstellt am 28.08.2008 um 12:44 Uhr von ridgeback
@neo30880,
die Erheblichkeit einer Betriebsänderung orientiert sich in den Fällen des Personalabbaus an geltenden Schwellenwerten (vgl. BAG vom 10.12.1996, Az. 1 AZR 290/96).
- - in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 % der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer,
Erstellt am 28.08.2008 um 13:18 Uhr von w-j-l
ridgeback,
neo hat nur geschrieben, dass 15 versetzt werden sollen, nicht, dass diese 15 Stellen im eigenen Betrieb dauerhaft abgebaut werden. Es ist nicht mal klar, ob er das weiß.
Außerdem, wenn der BR hier eine Betriebsänderung behaupten würde, dann würde ich eben als AG erst mal mit 14 Versetzungen anfangen.
Erstellt am 28.08.2008 um 13:29 Uhr von klinik
@w-j-l,
wie neo die Frage gestellt hat kann jeder nachlesen. Die konkrete Antwort ob der §111 BetrVG in diesem Fall greift, konnte bisher noch niemand ausführlich beantworten, weil die Aussagen aus der Frage her nicht vorhanden sind.
Meine Fragen, bzw. Vermutungen waren nur eine Empfehlungen für Ihn. Das jeder AG nur die Infos gibt, die der BR auch anfragt wissen alle die in dieser Branche tätig sind. Deine Aussage dass man nicht jedesmal die komplette Kommentierung des BetrVG zitieren sollte halte ich persönlich für trefflich aber nicht passend. Alles dass was ich als BRM oder BR nicht anfrage und hinterfrage wird mir der AG nicht sagen. Oft ist es doch so dass sich auf die Aussagen des AG verlassen wird, sei mir nicht böse aber bei uns wird nachgefragt.
Dieses Forum soll doch auch eine Handlungshilfe sein, wo sich BR's austauschen und nicht nur am schnellsten den passenden § aus dem BetrVG oder irgeneiner Kommentierung zieht. Was der einzelne dann mit diesen Infos aus dem Forum macht, liegt in seiner persönlichen Natur und oft in der Identifikation des gesamten BR's.
Deshalb ist und bleibt mein Standpunkt: Fragen Fragen Fragen. Was ich als BRM nicht hinterfrage weil ich es nicht weiss, kann auch niemand wissen dass ich es wissen will!
Sorry, ich hoffe Du nimmst es nicht persönlich.
Erstellt am 28.08.2008 um 13:41 Uhr von ridgeback
@w-j-l,
dies war auch nur ein Hinweis.
Nur sollte in diesem Fall doch der WA mit einbezogen sein.
Denke das hier auch wesentlich gegen § 106 Abs. 3 BetrVG verstossen wurde.
Erstellt am 28.08.2008 um 15:41 Uhr von uhu
Erstellt am 28.08.2008 um 16:13 Uhr von Bonita
Hallo,
Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG besteht nicht nur aus Personalabbau. Ich würde mich als BR jedenfalls erst einmal hinstellen und vollmundig behaupten, dass es sich um eine Betriebsänderung handelt. Ich denke, der Punkt 3 (Spaltung von Betrieben) könnte durchaus einschlägig sein. Abschließend könnt Ihr das allerdings nur beurteilen, wenn Ihr die im § 111 vorgeschreibene umfassende Unterrichtung erfahren habt. Insofern schließe ich mich den anderen an: Es fehlen Infos!!!