Hallo zusammen,

2 unserer Kollegen werden seit Oktober beim Kunden als AnÜ beschäftigt. Zuvor hatten sie die selbe Aufgabe dort - aber in einer Projektarbeit. Ihr Vertrag, das Gehalt... sämtliche Bedingungen sind gleich geblieben. Hätten wir als BR des VERLEIHERS trotzdem bei der der Änderung mitbestimmen müssen? Wenn ja, ist eine nachträgliche Anhörung notwendig?