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Erst Projekt, dann AnÜ

B
BRBerlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

2 unserer Kollegen werden seit Oktober beim Kunden als AnÜ beschäftigt. Zuvor hatten sie die selbe Aufgabe dort - aber in einer Projektarbeit. Ihr Vertrag, das Gehalt... sämtliche Bedingungen sind gleich geblieben. Hätten wir als BR des VERLEIHERS trotzdem bei der der Änderung mitbestimmen müssen? Wenn ja, ist eine nachträgliche Anhörung notwendig?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.03.2013 um 17:35 Uhr

Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Wenn die Kollegen zuvor bei diesem Kunden in einem Projekt gearbeitet haben - dann nicht in Form von Arbeitnehmerüberlassung??

Wie ich das sehe, wäre eine Beteiligung des BR gegeben, wenn die Entleihung für die Projektarbeit zeitlich fixiert war und jetzt abgelaufen ist und somit nun eine neue Entleihung stattfindet - oder die Arbeitsumstände sich dermaßen geändert haben, dass von einer Versetzung gesprochen werden kann (was aber aus Deiner Frage eher nicht abzuleiten ist).

B
BRBerlin

22.03.2013 um 10:34 Uhr

Es hat sich lediglich die Definition des Einsatzes geändert. Zuerst war es ein Einsatz, der unter einem Werkvertrag lief. Die Einsatz- und Urlaubsplanungen etc. wurden von unsere Firma gesteuert. Nun wurde es umgewandelt zur AnÜ. An der Arbeit, am Gehalt.. nichts hat sich geändert. Lediglich die Weisungen kommen nun direkt vom Auftraggeber

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