Erstellt am 21.03.2013 um 16:35 Uhr von gironimo
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Wenn die Kollegen zuvor bei diesem Kunden in einem Projekt gearbeitet haben - dann nicht in Form von Arbeitnehmerüberlassung??
Wie ich das sehe, wäre eine Beteiligung des BR gegeben, wenn die Entleihung für die Projektarbeit zeitlich fixiert war und jetzt abgelaufen ist und somit nun eine neue Entleihung stattfindet - oder die Arbeitsumstände sich dermaßen geändert haben, dass von einer Versetzung gesprochen werden kann (was aber aus Deiner Frage eher nicht abzuleiten ist).
Erstellt am 22.03.2013 um 09:34 Uhr von brberlin
Es hat sich lediglich die Definition des Einsatzes geändert. Zuerst war es ein Einsatz, der unter einem Werkvertrag lief. Die Einsatz- und Urlaubsplanungen etc. wurden von unsere Firma gesteuert. Nun wurde es umgewandelt zur AnÜ. An der Arbeit, am Gehalt.. nichts hat sich geändert. Lediglich die Weisungen kommen nun direkt vom Auftraggeber