Erst Projekt, dann AnÜ
Hallo zusammen,
2 unserer Kollegen werden seit Oktober beim Kunden als AnÜ beschäftigt. Zuvor hatten sie die selbe Aufgabe dort - aber in einer Projektarbeit. Ihr Vertrag, das Gehalt... sämtliche Bedingungen sind gleich geblieben. Hätten wir als BR des VERLEIHERS trotzdem bei der der Änderung mitbestimmen müssen? Wenn ja, ist eine nachträgliche Anhörung notwendig?
Community-Antworten (2)
21.03.2013 um 17:35 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Wenn die Kollegen zuvor bei diesem Kunden in einem Projekt gearbeitet haben - dann nicht in Form von Arbeitnehmerüberlassung??
Wie ich das sehe, wäre eine Beteiligung des BR gegeben, wenn die Entleihung für die Projektarbeit zeitlich fixiert war und jetzt abgelaufen ist und somit nun eine neue Entleihung stattfindet - oder die Arbeitsumstände sich dermaßen geändert haben, dass von einer Versetzung gesprochen werden kann (was aber aus Deiner Frage eher nicht abzuleiten ist).
22.03.2013 um 10:34 Uhr
Es hat sich lediglich die Definition des Einsatzes geändert. Zuerst war es ein Einsatz, der unter einem Werkvertrag lief. Die Einsatz- und Urlaubsplanungen etc. wurden von unsere Firma gesteuert. Nun wurde es umgewandelt zur AnÜ. An der Arbeit, am Gehalt.. nichts hat sich geändert. Lediglich die Weisungen kommen nun direkt vom Auftraggeber
Verwandte Themen
Interessenausgleich
Hallo, wir sind seit Mai 2018 ein komplett neu aufgestellter BR, mit nur einem erfahrenen Mitglied. Nun ist es bei uns im Unternehmen so, dass die witschaftliche und finanzielle Situation in unserem
ANÜ-MA nicht genommen; dürfen wir ihm es sagen?
Ein Buchalter ist September 2018 hat plötzlich gekündigt. Er hatte nur wenig Wochen, da er viel Urlaub hatte. Das stellte ein Problem für unseren Betrieb fast dar. Die Personalabteilung hatte den Glü
Ruhendes Arbeitsverhältnis
Moin Betriebsräte, folgender Sachverhalt: Unser Gremium besteht aus 5 Mitgliedern und mittlerweile nur noch 2 Ersatzmitglieder. Nun ist es so, dass ein Ersatzmitglied in ANÜ beim Kunden eingesetzt wi
Betriebsratsvergütung / Versetzung erzwingbar?
Hallo, ich habe eine Frage zur Betriebsratsvergütung / nicht Schlechterstellung. Die Situation: der BRV arbeitet als Call Agent in einem Callcenter. Hier ist er in Projekt A eingesetzt, arbeitet aber
Stellen- und Projektwechsel nach Ende der Vollzeitfreistellung.
Hallo, Die Situation ist folgende: Die Vollzeitfreistellung für die Betriebsratszeit ist nach 1 Jahr beendet. Jetzt bittet das Betriebsratsmitglied darum, wieder an seinen Arbeitsplatz in seiner Posi