Wer würde als erstes eine Kündigung bekommen?
Guten Tag,
wenn in einem Unternehmen kein BR vorhanden ist, und es fragwürdig ist, wie lange das noch so gehen mag, wer würde da dann als erstes gekündigt werden?
In der Regel gibt es dann einen Schutz für Mütter...
Also es sieht so aus:
- Zwei Mütter mit zwei Kindern arbeiten in Teilzeit, beide 5 Jahre da
- Eine ist in Mutterschutz/Elernzeit, eigentlich Teilzeit
- Eine ist ledig, schon älter und arbeitet auch Teilzeit, 2 Jahre da
- Eine ist schon älter und arbeitet nebenbei in Minijob, auch schon einge Jahre
- Eine hat Kinder und arbeitet in Minijob, 3 Jahre
Wenn es für die Filiale schlecht aussieht evt. geschlossen werden muss, wie sieht es aus?
Wer würde als erstes gekündigt werden? Und hat jemand ein Anrecht dann in einer anderen Filiale eingesetzt zu werden, wenn die eine Filiale schließen muss? Welche der Personen wäre das?
Community-Antworten (6)
05.02.2024 um 20:03 Uhr
Der Arbeitgeber muss zuerst denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kündigen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Entscheidende Kriterien dafür sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten oder eine vorhandene Schwerbehinderung. In der Regel wird für die Sozialauswahl eine Punktesystem erstellt. Kann gut sein, dass bei der Sozialauswahl Mitarbeiter aus anderen Filialen berücksichtigt werden müssen. Es kommt u.a. auf die Entfernung an.
05.02.2024 um 22:45 Uhr
Der Grundvoraussetzung für eine Auswahl nch dem Kündigungsschutzgesetz ist, dass dieses Gesetz anwendbar ist. Dazu bedarf es mehr als 10 regelmäßig Beschäftigten. Ist dies nicht der Fall, wird das Arbeitsgericht bei eine Kündigungsschutzklage nur die Formalien prüfen (Frist, sonstige Hinderungsgründe)
06.02.2024 um 08:43 Uhr
Den Vorrednern kann ich mich nur anschließen. Weiterhin kann in einer Sozialauswahl nur verglichen werden wer vergleichbar ist. So kann man einen Minijob nicht mit Teilzeit oder Vollzeit vergleichen. Weiter kann der Arbeitgeber "Kündigungskandidaten" aufgrund von besonderen Fähigkeiten aus der Sozialauswahl herausnehmen und nicht kündigen. Selbst wenn es 10 Mitarbeiter betreffen würde müsste man mehr Infos haben. Das Punktesystem regelt viele Faktoren mit unterschiedlichen Zahlen.
Hier steht viel zu dem Thema: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sozialauswahl.html
Aber da es nur fünf Personen betrifft ist die Sozialauswahl nicht nötig. Für Mütter gibt es keinen generellen Schutz. Nur im Mutterschutz und in der Elternzeit.
06.02.2024 um 09:02 Uhr
Die einzige die geschützt ist, ist die Frau in Mutterschutz oder Elternzeit. Um sie zu Kündigen braucht es die zustimmung vom zuständigen AMT.
06.02.2024 um 10:42 Uhr
Und diese Sozialauswahl muss dann auch geschehen, obwohl es keinen BR gibt? Gelten diese 10 Personenregel für das gesamte Unternehmen, es gibt viele Filialen, die Frage betrifft eine Filiale. Und dann ist die Frage: Bevor jemand gekündigt werden kann, muss der Person erst einen Arbeitsplatz in einer der anderen Filialen angeboten werden?
06.02.2024 um 10:46 Uhr
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