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Abmahnung erst nach über 7 Wochen !!

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen !! wer kennt sich denn mit einer schriftlichen Abmahnung aus ! Die GL hat einen Kollegen abgemehnt bzw will , für einen Unfall mit einem Fahrzeug ! Dieses ist aber schon über 7 Wochen her ! Gibt es irgentwelche Fristen die die GL vieleicht nicht eingehalten hat (unmittelbar nach dem Unfall ) ?

Besten Dank schon einmal und schönen Gruß Speedy

3.186012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

23.09.2006 um 00:37 Uhr

@speedy Geht...

S
Speedy

23.09.2006 um 01:02 Uhr

aber wird denn der BR nicht um eine zustimmung gebeten ??

M
Mona-Lisa

23.09.2006 um 01:04 Uhr

@speedy, die GL braucht für eine Abmahnung keine Zustimmung......

M
Michael-W

23.09.2006 um 02:36 Uhr

ist es denn nicht vielmehr so das die abmahnung in zeitlichem zusammenhang stehen muss. bzw. in zeitlichem zusammenhang das der vorfall bekannt geworden ist? und ein autounfall dürfte ja wohl nicht erst 7 wochen später bekannt geworden sein!

H
Heini

23.09.2006 um 13:19 Uhr

Eine Abmahnung sollte zeitnah erfolgen. Ob 7 Wochen nach dem Vorfall als zeitnah zu sehen ist, bezweifele ich.

F
Fayence

23.09.2006 um 13:42 Uhr

Ob ein "angemessener" zeitlicher Zusammenhang besteht bzw. welchen "Wert" diese Abmahnung hat, wird im Fall der Fälle durch einen Arbeitsrichter zu beurteilen sein!

Daher führt diese Diskussion zu nichts! Der AG KANN diese Abmahnung aussprechen!

H
Heini

23.09.2006 um 16:18 Uhr

---Daher führt diese Diskussion zu nichts!--

Also sollen hier keine Fragen mehr gestellt werden, dann kann das Forum ja geschlossen werden.

M
Mona-Lisa

23.09.2006 um 16:35 Uhr

@Heini, versteh Fayence nicht falsch! Dieses Thema ist hier schon reichlich diskutiert worden. Gib ihm Suchfeld mal 45079 oder 39620 ein, dann kannst du sie besser verstehen! Auch mit "Abmahnungen" kommst du ein Stück weiter.

H
Heini

23.09.2006 um 22:34 Uhr

Mona-Lisa, wir sind hier in einem Forum das von Fragen lebt. Auch wenn ein Thema in der Vergangenheit schon hundertmal behandelt wurde, sollten auch erneute Fragen zu dem Thema erlaubt sein. Wen wiederholtes Fragen stört, kann diese Themen einfach überspringen. Aber Sprüche an Fragende ablassen, die hier auf ein bisschen Verständnis und Hilfe offen, ist ein schlechter Stiel.

O
Obelix

23.09.2006 um 23:15 Uhr

Hallo zusammen,

der zeitliche Zusammenhang zwischen Vorfall und Abmahnung ist für mich zweitrangig! Viel wichtiger ist der korrekte Wortlaut, und da hapert es bei den meisten Abmahnungen. Der Kollege kann euch die Abmahnung vorlegen und ihr prüft sie, aber wenn sie nicht korrekt ist, lasst sie liegen! Im Falle einer Kündigung mit Bezug auf die (unkorrekte) Abmahnung ist die Kündigung hinfällig! Also: Abwarten und Tee trinken. Im übrigen bedeutet die Abmahnung ja auch, dass er den MA behalten will! Gruss an alle

RI
Ramses II

24.09.2006 um 01:52 Uhr

"Eine Abmahnung sollte zeitnah erfolgen. Ob 7 Wochen nach dem Vorfall als zeitnah zu sehen ist, bezweifele ich."

Ohne die näheren Umstände zu kennen ist eine solche Aussage sehr voreilig.

Vielleicht hat der Arbeitgeber erst gestern von dem Unfall erfahren?

Vielleicht hat der Arbeitgeber erst abgewartet bis die Schuldfrage geklärt ist?

Vielleicht war der AN auf Grund dieses Unfalls sechs Wochen arbeitsunfähig und der AG wollte ihn vor Ausspruch der Abmahnung erst anhören?

H
Heini

24.09.2006 um 11:06 Uhr

speedy, guckst Du hier, so kannst Du dir selber ein Bild machen:

www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html

www.palm-bonn.de/abmahnung.htm

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