Erstellt am 22.09.2006 um 22:37 Uhr von Kölner
Erstellt am 22.09.2006 um 23:02 Uhr von speedy
aber wird denn der BR nicht um eine zustimmung gebeten ??
Erstellt am 22.09.2006 um 23:04 Uhr von Mona-Lisa
@speedy,
die GL braucht für eine Abmahnung keine Zustimmung......
Erstellt am 23.09.2006 um 00:36 Uhr von Michael-W
ist es denn nicht vielmehr so das die abmahnung in zeitlichem zusammenhang stehen muss. bzw. in zeitlichem zusammenhang das der vorfall bekannt geworden ist?
und ein autounfall dürfte ja wohl nicht erst 7 wochen später bekannt geworden sein!
Erstellt am 23.09.2006 um 11:19 Uhr von Heini
Eine Abmahnung sollte zeitnah erfolgen. Ob 7 Wochen nach dem Vorfall als zeitnah zu sehen ist, bezweifele ich.
Erstellt am 23.09.2006 um 11:42 Uhr von Fayence
Ob ein "angemessener" zeitlicher Zusammenhang besteht bzw. welchen "Wert" diese Abmahnung hat, wird im Fall der Fälle durch einen Arbeitsrichter zu beurteilen sein!
Daher führt diese Diskussion zu nichts! Der AG KANN diese Abmahnung aussprechen!
Erstellt am 23.09.2006 um 14:18 Uhr von Heini
---Daher führt diese Diskussion zu nichts!--
Also sollen hier keine Fragen mehr gestellt werden, dann kann das Forum ja geschlossen werden.
Erstellt am 23.09.2006 um 14:35 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
versteh Fayence nicht falsch!
Dieses Thema ist hier schon reichlich diskutiert worden. Gib ihm Suchfeld mal 45079 oder 39620 ein, dann kannst du sie besser verstehen!
Auch mit "Abmahnungen" kommst du ein Stück weiter.
Erstellt am 23.09.2006 um 20:34 Uhr von Heini
Mona-Lisa,
wir sind hier in einem Forum das von Fragen lebt. Auch wenn ein Thema in der Vergangenheit schon hundertmal behandelt wurde, sollten auch erneute Fragen zu dem Thema erlaubt sein.
Wen wiederholtes Fragen stört, kann diese Themen einfach überspringen. Aber Sprüche an Fragende ablassen, die hier auf ein bisschen Verständnis und Hilfe offen, ist ein schlechter Stiel.
Erstellt am 23.09.2006 um 21:15 Uhr von Obelix
Hallo zusammen,
der zeitliche Zusammenhang zwischen Vorfall und Abmahnung ist für mich zweitrangig!
Viel wichtiger ist der korrekte Wortlaut, und da hapert es bei den meisten Abmahnungen. Der Kollege kann euch die Abmahnung vorlegen und ihr prüft sie, aber wenn sie nicht korrekt ist, lasst sie liegen! Im Falle einer Kündigung mit Bezug auf die (unkorrekte) Abmahnung ist die Kündigung hinfällig!
Also: Abwarten und Tee trinken.
Im übrigen bedeutet die Abmahnung ja auch, dass er den MA behalten will!
Gruss an alle
Erstellt am 23.09.2006 um 23:52 Uhr von Ramses II
"Eine Abmahnung sollte zeitnah erfolgen. Ob 7 Wochen nach dem Vorfall als zeitnah zu sehen ist, bezweifele ich."
Ohne die näheren Umstände zu kennen ist eine solche Aussage sehr voreilig.
Vielleicht hat der Arbeitgeber erst gestern von dem Unfall erfahren?
Vielleicht hat der Arbeitgeber erst abgewartet bis die Schuldfrage geklärt ist?
Vielleicht war der AN auf Grund dieses Unfalls sechs Wochen arbeitsunfähig und der AG wollte ihn vor Ausspruch der Abmahnung erst anhören?
Erstellt am 24.09.2006 um 09:06 Uhr von Heini
speedy,
guckst Du hier, so kannst Du dir selber ein Bild machen:
www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html
www.palm-bonn.de/abmahnung.htm