Erstellt am 13.12.2011 um 09:46 Uhr von rkoch
> Muss einer Abmahnung erst eine Ermahnung vorausgehen,
Nein.... Oft ist auch das was man "Ermahnung" nennt am Ende eine "Abmahnung". Der Unterschied liegt allein in dem Detail welches Inhalts die "Ermahnung" ist. Erfüllt die "Ermahnung" die Bedingungen einer "Abmahnung" (Bemängelung eines konkreten Fehlverhaltens, Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall), so ist es eine Abmahnung auch wenn "nur" von Ermahnung gesprochen wird.
Erstellt am 13.12.2011 um 10:35 Uhr von kunzundhinz
> Muss einer Abmahnung erst eine Ermahnung vorausgehen,
Es kann ggf. sogar gleich eine Kündigung erfolgen!
Hier unterliegen leider viele AN einem schweren Irrtum!!
Erstellt am 13.12.2011 um 10:43 Uhr von ANGELZOOM
@samson
leider nicht, es wäre aber eine nette gerste vom AG oft auch zielführender...
Erstellt am 13.12.2011 um 12:32 Uhr von petrus
@Samson
Das ist wie beim Fußball: Darf der Schiri beim allerersten Foul eines Spielers gleich zur gelben Karte greifen?
Antwort: Kommt ganz auf die Schwere des Vergehens an. Wenn es eine "Notbremse" war, sieht der Spieler nach seinem allerersten Foul eventuell sogar die rote...