Hallo an alle!
Wie sieht es aus, wenn ein MA seinen ersten Arbeitstag z.Bsp. am 01.10. um 14.00 Uhr hat, und der AG ihm um 14.30 Uhr einen befristete Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorlegt. Der MA gibt diesen dann um 15.00 Uhr in der Personalabteilung ab.
Gilt dieser AV als befristet oder könnte der MA später klagen weil der AV nicht vor Arbeitsbeginn unterschrieben war?