Erstellt am 01.11.2006 um 16:43 Uhr von paula
ein klassiker. die befristung muss vor aufnahme der arbeit erfolgen. wenn dies wie hier erst nach arbeitsaufnahme erfolgt haben wir ein unbefristetes arbeitsverhältnis... wenn eine arbeitsaufnahme vorher erfolgt. was haben die denn von 14 bis 15 uhr gemacht?
Erstellt am 01.11.2006 um 16:58 Uhr von Kölner
@paula
vermutlich ist der ag clever...
Erstellt am 01.11.2006 um 17:27 Uhr von Fayence
Ich persönlich sehe bei diesem Zeitverlauf keine Chancen bzgl. einer erfolgreichen Klage auf Entfristung.
Nidis,
falls dieser MA eine solche Klage in Erwägung zieht, sollte er diese erst innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung einreichen.
Erstellt am 01.11.2006 um 18:02 Uhr von paula
je nachdem was die kollegen gesehen habe. vielleicht gibt es ja auch einen computerausdruck der belegt dass man schon produktiv war etc
Erstellt am 02.11.2006 um 08:17 Uhr von nidis
Guten morgen an alle!
Ich habe den MA gesehen. Ich war bei ihm im Betreuerbüro und habe neben ihm gestanden als er um , na ja krz vor 15.00 Uhr den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Der AG bzw. die Leitung hat noch zu ihm gesagt, wenn der den AV jetzt nicht unterschreibt, müssen Sie ihn nach hause schicken. Also was denkt ihr, ist dies eine Unterschrift vor Arbeitsbeginn oder nicht?
Ach so, @ paula, einen Computerausdruck gibt es nicht ( keine maschinelle Zeiterfassung, aber einen Dienstplan mit Dienstbeginn 14.00 Uhr
Erstellt am 02.11.2006 um 09:47 Uhr von Angi1
@ alle
als was wurde die Einstellung bei BR beantragt? Als ZV oder unbefristet.
MfG
Angi1
Erstellt am 02.11.2006 um 09:54 Uhr von nidis
@ramsesII
Tja, das ist schwer zu sagen. Er war im Betreuerbüro mit den anderen Betreuern. Der AG wußte das er da war. Er hat ihm ja den AV in die Hand gedrückt.
Die Einstellung wurde beim BR für ein Jahr befristet beantragt.
Ich habe bis jetzt im Netz noch nichts gefunden wie die Rechtslage ist, wenn der MA seinen AV erst an seinem ersten Arbeitstag bzw. erst nach Dienstbeginn unterzeichnet.
Erstellt am 02.11.2006 um 10:08 Uhr von Kölner
@all
Ohne Euch zu Nahe treten zu wollen: Was nützt es dem AN, wenn er sein Recht auf einen unbefristeten AV durchsetzen wollte?
post scriptum:
Da hilft dann auch das AGG kaum...