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Befristeter Arbeitsvertrag am ersten Arbeitstag

N
nidis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Wie sieht es aus, wenn ein MA seinen ersten Arbeitstag z.Bsp. am 01.10. um 14.00 Uhr hat, und der AG ihm um 14.30 Uhr einen befristete Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorlegt. Der MA gibt diesen dann um 15.00 Uhr in der Personalabteilung ab. Gilt dieser AV als befristet oder könnte der MA später klagen weil der AV nicht vor Arbeitsbeginn unterschrieben war?

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Community-Antworten (8)

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paula

01.11.2006 um 17:43 Uhr

ein klassiker. die befristung muss vor aufnahme der arbeit erfolgen. wenn dies wie hier erst nach arbeitsaufnahme erfolgt haben wir ein unbefristetes arbeitsverhältnis... wenn eine arbeitsaufnahme vorher erfolgt. was haben die denn von 14 bis 15 uhr gemacht?

K
Kölner

01.11.2006 um 17:58 Uhr

@paula vermutlich ist der ag clever...

F
Fayence

01.11.2006 um 18:27 Uhr

Ich persönlich sehe bei diesem Zeitverlauf keine Chancen bzgl. einer erfolgreichen Klage auf Entfristung.

Nidis, falls dieser MA eine solche Klage in Erwägung zieht, sollte er diese erst innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung einreichen.

P
paula

01.11.2006 um 19:02 Uhr

je nachdem was die kollegen gesehen habe. vielleicht gibt es ja auch einen computerausdruck der belegt dass man schon produktiv war etc

N
nidis

02.11.2006 um 09:17 Uhr

Guten morgen an alle! Ich habe den MA gesehen. Ich war bei ihm im Betreuerbüro und habe neben ihm gestanden als er um , na ja krz vor 15.00 Uhr den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Der AG bzw. die Leitung hat noch zu ihm gesagt, wenn der den AV jetzt nicht unterschreibt, müssen Sie ihn nach hause schicken. Also was denkt ihr, ist dies eine Unterschrift vor Arbeitsbeginn oder nicht? Ach so, @ paula, einen Computerausdruck gibt es nicht ( keine maschinelle Zeiterfassung, aber einen Dienstplan mit Dienstbeginn 14.00 Uhr

A
Angi1

02.11.2006 um 10:47 Uhr

@ alle

als was wurde die Einstellung bei BR beantragt? Als ZV oder unbefristet.

MfG Angi1

N
nidis

02.11.2006 um 10:54 Uhr

@ramsesII Tja, das ist schwer zu sagen. Er war im Betreuerbüro mit den anderen Betreuern. Der AG wußte das er da war. Er hat ihm ja den AV in die Hand gedrückt. Die Einstellung wurde beim BR für ein Jahr befristet beantragt. Ich habe bis jetzt im Netz noch nichts gefunden wie die Rechtslage ist, wenn der MA seinen AV erst an seinem ersten Arbeitstag bzw. erst nach Dienstbeginn unterzeichnet.

K
Kölner

02.11.2006 um 11:08 Uhr

@all Ohne Euch zu Nahe treten zu wollen: Was nützt es dem AN, wenn er sein Recht auf einen unbefristeten AV durchsetzen wollte?

post scriptum: Da hilft dann auch das AGG kaum...

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