Hier nochmal meine Frage, es kamen bisher keine verwertbaren Antworten. Wahrscheinlich ist der Thread zu weit nach hinten gerutscht...

Hallo zusammen,

2 unserer Kollegen werden seit Oktober beim Kunden als AnÜ beschäftigt. Zuvor hatten sie die selbe Aufgabe dort - aber in einer Projektarbeit. Ihr Vertrag, das Gehalt... sämtliche Bedingungen sind gleich geblieben. Hätten wir als BR des VERLEIHERS trotzdem bei der Änderung mitbestimmen müssen? Wenn ja, ist eine nachträgliche Anhörung notwendig?
Es hat sich lediglich die Definition des Einsatzes geändert. Zuerst war es ein Einsatz, der unter einem Werkvertrag lief. Die Einsatz- und Urlaubsplanungen etc. wurden von unserer Firma gesteuert. Nun wurde es umgewandelt zur AnÜ. An der Arbeit, am Gehalt.. nichts hat sich geändert. Lediglich die Weisungen kommen nun direkt vom Auftraggeber