Erstellt am 17.03.2013 um 19:36 Uhr von gironimo
Die Formulierung kann doch dann nur heißen. "Die Zeiten werden minutengenau abgerechnet".
Mal ganz abgesehen davon. Wie die Zeiten abgerechnet werden, unterliegt doch Eurer Mitbestimmung. So gesehen frage ich mich, wie sich denn ein Negativzuschlag überhaupt bei Euch einnisten konnte.
Muster BVs findest Du unzählige im Netz. Die bringen aber in so fern nicht viel, da ja in die BV hineinkommt, was Ihr im Detail ausgehandelt habt. Notfalls könnt Ihr dann auch für die Textformulierungen einen Sachverständigen (notfalls einen Fachanwalt) hinzuziehen.
Erstellt am 18.03.2013 um 10:18 Uhr von Kölner
@blackman
Weiss denn der AG, dass jede (neue) Art der Zeiterfassung mitbestimmt sein muss?
Und:
Habt Ihr Euch - neben den technischen Fakten für eine BV - auch inhaltlich über die weitergehenden Schritte einer solchen BV gesorgt?
Stichworte: AZ-Konto, Zeiterfassung und Kontrolle, Zugriffsrechte, Datenschutz, ...
Erstellt am 18.03.2013 um 18:39 Uhr von blackman
Hallo Kölner ,
wie du sicher weisst sind im Nest sehr viele sog . Vordrucke für Bv Zeiterfassung zu finden .
AZ Konto ist bei uns nicht angedacht ,Kontroll und Zugriffsrechte Datenschutz haben wir auch als Vordrucke vorliegen . Unser Knackpunkt ist das das alte Zeiterfassungsystem vorsieht bei Zuspät Anstempelung 15 minuten abzuziehen und sozusagen als erzieherischer Massnahme 50 % von Mehrarbeits oder Schichtzulage abzuziehen . Wir suchen händeringend nach Aussagen ob dieses überhaupt noch rechtens ist . Dies wollen und müssen wir unbedingt in Schriftform bringen .
Wäre super wenn da jemand weiter helfen könnte .
MfG
blackman