neues Zeiterfassungssystem
Hallo , wir sind ein mittelständiges Unternehmen und unsere GL möchte ein neues Zeiterfassungssystem einführen . Aus Datenschutzgründen haben Wir vom BR lange darauf hingewiesen das die Auslegung der Stempeldaten zum Monatsende in der Papierform so nicht mehr akzeptiert werden kann . Aus Kosten und organisatorischen Gründen möchte die GL nicht jede Stempeldatenerfassung im Kuvert ausliefern , daher das neue System das nur noch am Rechner von jedem Mitarbeiter am PC geprüft werden kann . Wir sind jetzt auf der Suche nach einer passenden BV. Sehr wichtig ist uns das der Passus beim minütlichem Zuspätkommen 15 Minuten abgezogen wird und das auch noch mit 50ig prozentigem Stundenaufschlag . Habt ihr eine Möglichkeit hier eine Formulierung zu finden das aus betrieblicher Übung nur 15 minuten ohne Aufschlag abgezogen werden ?? Wäre schön wenn uns geholfen werden kann.. MfG blackman
Community-Antworten (3)
17.03.2013 um 20:36 Uhr
Die Formulierung kann doch dann nur heißen. "Die Zeiten werden minutengenau abgerechnet".
Mal ganz abgesehen davon. Wie die Zeiten abgerechnet werden, unterliegt doch Eurer Mitbestimmung. So gesehen frage ich mich, wie sich denn ein Negativzuschlag überhaupt bei Euch einnisten konnte.
Muster BVs findest Du unzählige im Netz. Die bringen aber in so fern nicht viel, da ja in die BV hineinkommt, was Ihr im Detail ausgehandelt habt. Notfalls könnt Ihr dann auch für die Textformulierungen einen Sachverständigen (notfalls einen Fachanwalt) hinzuziehen.
18.03.2013 um 11:18 Uhr
@blackman Weiss denn der AG, dass jede (neue) Art der Zeiterfassung mitbestimmt sein muss? Und: Habt Ihr Euch - neben den technischen Fakten für eine BV - auch inhaltlich über die weitergehenden Schritte einer solchen BV gesorgt? Stichworte: AZ-Konto, Zeiterfassung und Kontrolle, Zugriffsrechte, Datenschutz, ...
18.03.2013 um 19:39 Uhr
Hallo Kölner , wie du sicher weisst sind im Nest sehr viele sog . Vordrucke für Bv Zeiterfassung zu finden . AZ Konto ist bei uns nicht angedacht ,Kontroll und Zugriffsrechte Datenschutz haben wir auch als Vordrucke vorliegen . Unser Knackpunkt ist das das alte Zeiterfassungsystem vorsieht bei Zuspät Anstempelung 15 minuten abzuziehen und sozusagen als erzieherischer Massnahme 50 % von Mehrarbeits oder Schichtzulage abzuziehen . Wir suchen händeringend nach Aussagen ob dieses überhaupt noch rechtens ist . Dies wollen und müssen wir unbedingt in Schriftform bringen . Wäre super wenn da jemand weiter helfen könnte . MfG blackman
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