Erstellt am 09.05.2007 um 12:07 Uhr von Bergmann
@ Blade ,
BetrVG § 87 MBR des BR !!
Bei Ablehnung geht´s vor die Einigungsstelle !!!!
Erstellt am 09.05.2007 um 12:12 Uhr von Blade
Was ist denn eine " Eingungsstelle" ???
Erstellt am 09.05.2007 um 12:22 Uhr von Bergmann
@ Blade ,
BetrVG § 76 !!
Wie siehts denn mit BR- Seminaren bei dir aus ??
Erstellt am 09.05.2007 um 13:10 Uhr von frnoli
Lies Betriebsverfassungsgesetz §87
Erstellt am 09.05.2007 um 13:25 Uhr von Biberrat
Hallo Blade,
reine Mitbestimmung(DKK.³87 BetrVG Rdn.84
Gruß
biberrat
Erstellt am 11.05.2007 um 17:47 Uhr von Wusel
Hallo, der BR hat Mitbestimmumg. Ich weiss jetzt nicht um welches Zeitmodell es sich handelt ich gehe mal davon aus um das Gesundheitsschichtmodell. Sie ist natürlich Gesünder da dieses Schichtmodell den AN zum Schlafen zwingt. In unserer Firma gab es einen Probelauf und dann Haben wir die Belegschaft entscheiden lassen, Umfrage. Die mehrheit hat sich für das neue Schichtmodell entschieden, somit lag der schwarze Peter nicht auf dem BR Tisch. :)