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Neues Schichtmodel

B
Blade
Jan 2018 bearbeitet

Die PL möchte ein neues Schichtmodel ausprobieren. Ist dieses ohne den BR zu informieren möglich ?
Meiner Meinung nach ist es nicht möglich (bin mir aber nicht sicher). Und was wenn der BR dieses neue Schichtmodel ablehnt.
Viele Grüße

4.56906

Community-Antworten (6)

B
Bergmann

09.05.2007 um 14:07 Uhr

@ Blade ,

BetrVG § 87 MBR des BR !!

Bei Ablehnung geht´s vor die Einigungsstelle !!!!

B
Blade

09.05.2007 um 14:12 Uhr

Was ist denn eine " Eingungsstelle" ???

B
Bergmann

09.05.2007 um 14:22 Uhr

@ Blade ,

BetrVG § 76 !!

Wie siehts denn mit BR- Seminaren bei dir aus ??

F
frnoli

09.05.2007 um 15:10 Uhr

Lies Betriebsverfassungsgesetz §87

B
biberrat

09.05.2007 um 15:25 Uhr

Hallo Blade,

reine Mitbestimmung(DKK.³87 BetrVG Rdn.84

Gruß

biberrat

W
Wusel

11.05.2007 um 19:47 Uhr

Hallo, der BR hat Mitbestimmumg. Ich weiss jetzt nicht um welches Zeitmodell es sich handelt ich gehe mal davon aus um das Gesundheitsschichtmodell. Sie ist natürlich Gesünder da dieses Schichtmodell den AN zum Schlafen zwingt. In unserer Firma gab es einen Probelauf und dann Haben wir die Belegschaft entscheiden lassen, Umfrage. Die mehrheit hat sich für das neue Schichtmodell entschieden, somit lag der schwarze Peter nicht auf dem BR Tisch. :)

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