wir als BR sind der Meinung, dass solange die BV nicht unterschrieben ist, darf der Probelauf nicht stattfinden,
die Frage: ohne gültige BV kein Probelauf, sollte es dennoch einen geben einstweilige Vergügung
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen