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neue Zeiterfassung

L
lolli
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns soll eine neue Zeiterfassung eingeführt werden, der Probelauf soll im Dezember beginnnen, die dazugehörende BV ist noch nicht fertig, wir als BR sind der Meinung, dass solange die BV nicht unterschrieben ist, darf der Probelauf nicht stattfinden, die Frage: ohne gültige BV kein Probelauf, sollte es dennoch einen geben einstweilige Vergügung

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Community-Antworten (1)

Z
zdophers

14.11.2011 um 13:23 Uhr

Und wie ist die Frage?

Wenn Ihr der Meinung seid, dass ein Probelauf ohne fertige BV nicht stattfinden darf, dann verhandelt dass so mit dem AG. Ist er anderer Meinung als ihr, geht es bis zur Einigungsstelle.

Ich persönlich finde Probeläufe ja gut. Da kommt man mitunter auf Dinge, die man vorher nicht bedacht hätte.

Macht doch einfach noch eine kleine BV, die nur den Probelauf regelt. So dass die im Probelauf gewonnen Daten nur für die Einrichtung des Systems, sowie für die Information des BR für die BV genutzt werden dürfen.

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