Bei uns soll eine neue Zeiterfassung eingeführt werden, der Probelauf soll im Dezember beginnnen, die dazugehörende BV ist noch nicht fertig,
wir als BR sind der Meinung, dass solange die BV nicht unterschrieben ist, darf der Probelauf nicht stattfinden,
die Frage: ohne gültige BV kein Probelauf, sollte es dennoch einen geben einstweilige Vergügung