neuer BR und gleich neue Ladenöffnungszeiten
Hallo,
neuer BR steht fest- die konstituirende Sitzung ist gelaufen. Nun jedoch zum Thema.
Neu Ladenöffnungszeiten sollen eingeführt werden ( eine Stunde länger). Die Zeiten wurden von Jan bis März getestet. Ergebnis - naja mittelmäßig bis befriedigend- Nun will die Geschäftsleitung das ganze Ding durchziehen, mit versetzten Arbeitszeiten für die Belegschaft, so, dass keine Überstunden entstehen. Die Belegschaft freut sich nicht gerade. Können wir als BR eigendlich dagegen steuern.
Verhandlungen zum Thema stehen noch aus. Wer kann weiterhelfen?
Community-Antworten (9)
29.04.2010 um 15:16 Uhr
§87 Abs1 nr2 BetrVG
29.04.2010 um 15:29 Uhr
Auf den § 87 wurde ja hingewiesen, hier geht es sofern der BR NEIN sagt bis in eine Einigungsstelle. Ihr solltet euch also zum Thema "Einigungsstelle und Einigungsstellenvorsitzenden" schlau machen. Bei der Gewrkschaft oder im Web oder.....
29.04.2010 um 15:36 Uhr
@all Ich befürchte aber, dass dem Ansinnen des AG vor der Einigungsstelle stattgegeben wird, wenn er den Druck der Mitbewerber als Argument bringt... Ich denke der BR währe gut beraten, wenn er das bestmögliche für die AN heraus holt und in die Verhandlungen einfließen läßt. Über ein Einigungsstellenverfahren würde ich mir primär also noch keine Gedanken machen... Und mal ehrlich, es gibt bestimmt einiges, was man den AN gutes tun könnte ;-))) Selbstverständlich wird es der AG darüber erstmal nicht verhandeln wollen, aber wenn man ihm mitteilt, dass der BR bei Nichteinigung den Beschluß zu einem Einigungsstellenverfahren fassen würde, wird er bestimmt etwas kooperativer... aber so weit seid ihr ja noch nciht ;-)))
29.04.2010 um 15:40 Uhr
Eine Einigungsstelle gibt es noch nicht. Wie schnell kann diese einberufen werden?
Ich glaube die Geschäftsleitung wird alles tun, um dies zu entgehen. Mit welchen Argumenten kann man eine Verlängerung entgegenwirken, wenn die Arbeitszeit unberührt bleibt. Und der Umsatz augenscheinlich doch da war. Verhandelt wird schon in der nächsten Woche.
29.04.2010 um 15:46 Uhr
Bezüglich Einigungsstelle siehe §§ 76, 76a BetrVG. Bitte wirklich lesen, da die Einigungsstelle erst bei Scheitern von Verhandlungen einberufen werden kann..
Ich glaube die Geschäftsleitung wird alles tun, um dies zu entgehen. Tja, wer weiß...
Mit welchen Argumenten kann man eine Verlängerung entgegenwirken, wenn die Arbeitszeit unberührt bleibt. Wie ich schon sagte, wird das wohl sehr sehr schwer...
Und der Umsatz augenscheinlich doch da war. Das habt ihr nciht zu entscheiden. Der AG wird den Druck der Mitbewerber anführen und argumentieren, dass er wenn ihr das nciht macht, Kunden verlieren wird, was eure Arbeitsplätze gefährdet...
Verhandelt wird schon in der nächsten Woche. Dann mal viel Erfolg... hat von euch schon jemand Verhandlungserfahrung?
29.04.2010 um 15:54 Uhr
Hallo DonJohnson,
vielen Dank, dass du so schnell geantwortest hast. Verhandlungsgeschick müssten etwa 3 der BR s haben. 4 BR s sind neu und müssen noch geschult werden. Aber die 3"Alten" sind ( wie soll ich es formulieren) nicht auf konfrontations Kurs.
Ich glaube du hast Recht - " Es wird schwierig
29.04.2010 um 16:01 Uhr
candy
..ihr sagt ganz einfach immer wieder dem AG --NEIN-- wir stimmen dieser Verlängerung / Veränderung der Arbeitszeit nicht zu. Dann erklärt der AG wohl schnell die Verhandlungen als gescheitert.
Es ist hier nur ggf. zu prüfen und zu überlegen wer ruft die Einigungsstelle an und wer hat dann das Recht den Einigungsstellenvorsitzenden zu bestellen. Also wi DJ es schrieb ganz genau die entsprechenden "" lesen und vielleicht auch mal im Web zu suchen, besser noch die Gewerkschaft einzubinden.
googel den Begriff "einigungsstelle" einmal, dann findet ihr vieles.
z.B.
Einigungsstelle: Formale Konfliktregelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/einigungsstelle.php
Aber vor allem sofort Bechlüsse fassen zum Thema "Seminare" BR 1, 2 und 3 und ggf. auch einen schon etwas erfahrenen zum Thema Einigungsstelle und Beschlussverfahren
29.04.2010 um 17:19 Uhr
"Es ist hier nur ggf. zu prüfen und zu überlegen wer ruft die Einigungsstelle an und wer hat dann das Recht den Einigungsstellenvorsitzenden zu bestellen."
Was ist denn das für eine Aussage? es gibt kein Recht den zu bestellen. Entweder man einigt sich oder er wird vom Gericht eingesetzt. Und wer sich solche Verfahren anschaut der weiß dass der zuerst beantragte Einigungsstellenvorsitzende fast nie vom Gericht bestellt wird
29.04.2010 um 19:30 Uhr
@all Und ich denke noch immer, dass der AG vor der Einigungsstelle Recht bekommt. Ich als BR würde mich also nciht darauf konzentrieren die versetzten Zeiten zu verhindern, sondern diesbezüglich für die AN dabei das Beste rauszuholen... Das allerdings ist lediglich meine Meinung...
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