Erstellt am 13.02.2014 um 15:37 Uhr von gironimo
Wo das steht? Im § 87 BetrVG
Mitbestimmung des BR bei technischen Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle.
Der AG kann nicht irgendeine Art der Zeiterfassung einführen. Er muss sich schon mit Euch einigen. Da gibt es kein Drumherum. Ihr solltet den AG unmissverständlich auffordern, mit Euch über die Nutzung der Zeiterfassungsanlage, deren Nutzung, Dateneingabe, Auswertung, Zugriffsrechte usw. zu verhandeln und eine BV darüber abzuschließen.
lasst Euch nicht die Butter vom Brot nehmen - auch nicht bei ansonsten guten Draht.
Erstellt am 13.02.2014 um 15:49 Uhr von tommyh
Hallo Srandy also wenn Ihr noch keine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiten und Zeiterfassung habt, dann hat Euch der AG jetzt ja den Anstoss dazu gegeben.
Wenn es vorher möglich war minutengenau abzurechnen dann bekommt ihr dies sicherlich mit Leichtigkeit wieder hin wenn man die Kosten einer Einigungsstelle dagegen sieht.
Wie es dann noch mit Eurem ,,guten Draht '' ist weiß ich allerdings nicht :-)
Da ihr hier in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG seid und eine durchgeführte Maßnahme ohne Beteilligung des BR rechtsunwirksam ist würde ich den AG auffordern diese sofort wieder rückgängig zu machen.
Erstellt am 13.02.2014 um 16:45 Uhr von Srandy
Danke für die schnelle Antwort, gedacht hatte ich mir das auch schon, wollte nur noch eine andere Meinung dazu.
Erstellt am 14.02.2014 um 19:45 Uhr von Laffo
@Srandy
..schlag der Arbeitgeberin doch vor: o.K. können wir so machen, im Gegenzug übernimmt die AG die ,z.B. 2x8 minütige tägliche Umziehzeit der AN... oder schreibt die AG euch über ihr Hygienekonzept nicht vor, nur in Hygienekleidung etc, am Arbeitsplatz zu erscheinen..