W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Arbeitszeitabrechnung

S
Srandy
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns in der Bäckerei wird neuerdings ( vorher auf Minute abgerechnet per Stempeluhr ) bei den Arbeitszeiten abgerundet, d.h. wer zu spät kommt wird erst ab der nächsten viertelstunde bezahlt. Wer z.B. um 13:14 Uhr geht wird bis 13:10 Uhr bezahlt. Eigentlich haben wir als Betriebsrat einen guten Draht zur Geschäftsführung, dies kommt allerdings völlig überraschend ( war 4 Wochen im Urlaub ) Meine Frage: Weiß einer ob dies rechtens ist und wie oder wo ist dies schriftlich verankert ? Gruß Srandy

1.00204

Community-Antworten (4)

G
gironimo

13.02.2014 um 16:37 Uhr

Wo das steht? Im § 87 BetrVG Mitbestimmung des BR bei technischen Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle.

Der AG kann nicht irgendeine Art der Zeiterfassung einführen. Er muss sich schon mit Euch einigen. Da gibt es kein Drumherum. Ihr solltet den AG unmissverständlich auffordern, mit Euch über die Nutzung der Zeiterfassungsanlage, deren Nutzung, Dateneingabe, Auswertung, Zugriffsrechte usw. zu verhandeln und eine BV darüber abzuschließen.

lasst Euch nicht die Butter vom Brot nehmen - auch nicht bei ansonsten guten Draht.

T
tommyh

13.02.2014 um 16:49 Uhr

Hallo Srandy also wenn Ihr noch keine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiten und Zeiterfassung habt, dann hat Euch der AG jetzt ja den Anstoss dazu gegeben. Wenn es vorher möglich war minutengenau abzurechnen dann bekommt ihr dies sicherlich mit Leichtigkeit wieder hin wenn man die Kosten einer Einigungsstelle dagegen sieht. Wie es dann noch mit Eurem ,,guten Draht '' ist weiß ich allerdings nicht :-)

Da ihr hier in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG seid und eine durchgeführte Maßnahme ohne Beteilligung des BR rechtsunwirksam ist würde ich den AG auffordern diese sofort wieder rückgängig zu machen.

S
Srandy

13.02.2014 um 17:45 Uhr

Danke für die schnelle Antwort, gedacht hatte ich mir das auch schon, wollte nur noch eine andere Meinung dazu.

L
Laffo

14.02.2014 um 20:45 Uhr

@Srandy

..schlag der Arbeitgeberin doch vor: o.K. können wir so machen, im Gegenzug übernimmt die AG die ,z.B. 2x8 minütige tägliche Umziehzeit der AN... oder schreibt die AG euch über ihr Hygienekonzept nicht vor, nur in Hygienekleidung etc, am Arbeitsplatz zu erscheinen..

Ihre Antwort