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Ist Arbeitsanweisung in dem Umfang rechtens?

R
Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

bei uns im Betrieb rumort es in einem Bereich, was mit der Einführung von SAP zu tun hat. Die Kollegen dort arbeiten in zwei Schichten (Füh und Spät) von Montag bis Freitag. Jetzt sollen alle Kollegen beider Schichten über Ostern in drei Schichten im Lager Umettiketierungen von Ware durchführen. Das wurde vom dortigen Bereichsleiter, der Mitglied der GL ist, so angewiesen, mit der Bemerkung "SAP ist wichtig und wer hier nicht mitzieht, von dem müssen wir uns trennen" und "er könne so die Arbeit anweisen". Die Kollegen sind natürlich Stinksauer, weil mit ihnen vorher nicht besgesprochen wurde, wie sie arbeiten sollen, sind natürlich auch nicht sicher was passiert, wenn sie die Arbeit an den Feiertagen verweigern. Sie sehen ein, dass diese Arbeiten wichtig sind und kommen auch freiwillig, aber nur in Frühschicht bzw. in Nachtschicht. Die meisten möchten an Ostern mit ihren Familien zusammen sein und was unternehmen, was ja auch verständlich ist. Nach der Frühschicht hätten sie dafür auch noch Zeit. Aber die Spätschicht hat vom ganzen Osterwochenende nicht. Bisher sind an BR noch keine Anträge gestellt worden, wird aber noch passieren.

Wie sollten wir uns als BR verhalten? Einfach ablehnen oder eine Korrektur verlangen?

Jede hlfreich Antwort ist willkommen.

MfG

1.50003

Community-Antworten (3)

G
gironimo

14.03.2013 um 10:36 Uhr

Ihr müsst Euch da durchsetzen: Also teilt dem AG mit, er möge es unterlassen, arbeit an Feiertagen ohne Zustimmung des BR anzuordnen. Droht Rechtsmittel an, die Ihr aber dann auch tatsächlich nutzen müsst.

Liegt denn überhaupt eine Genehmigung für die Feiertagsarbeit vor?

Teilt dem AG eine Frist (vielleicht drei Tage) mit, bis zu dem Zeitpunkt er seine Anweisung widerruft. Wenn nicht: Schaltet dann einen Fachanwalt ein

W
WoaName

14.03.2013 um 10:55 Uhr

Feiertagsarbeit ist Genehmigungspflichtig (von zuständiger Behörde).

R
Rapper

14.03.2013 um 12:19 Uhr

Unser Betrieb hat eine Dauergenehmigung für vollkontinuierliche Schichtarbeit, da bei uns in den Hauptbereichen rund um die Uhr gearbeitet wird (5-Schichtsystem). Somit liegen die Genehmigungen auch für Feiertags- und Sonntagsarbeit vor.

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