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ist das rechtens

H
hoffihoffi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

In unserer Abteilung wurde eine Matrix eingeführt die je nach Personalanwesenheit-Arbeitsaufkommen den täglich frühstmöglichen Arbeitsbeginn regelt. Soll heißen: Avisiertes Arbeitsaufkommen 5 Stunden- 3 Mitarbeiter anwesend = Arbeitsgbeginn 8:15h Jeweilige Änderungen an Arbeitsaufkommen oder Mitarbeiterzahl ändert dann die Anfangszeit.

Zeitraum liegt zwischen 7:00h und 9:00h

Vor 4 Jahren etwa wurde uns die 2-Schichtarbeit gestrichen und dafür ein Gleitzeitmodell mit flexibler Arbeitszeit angehängt.

Wir fangen also jeden Tag zu anderen Zeiten an. Zwischen 7-9h jeweils in 15 Minuten Schritten. Arbeitsbeginn des nächsten Tages erfahren wir zwischen 12-14 Uhr.

Fahrgemeinschaften mit anderen Arbeitnehmern der Fa. sind somit nicht mehr möglich. Zudem ist diese Matrix nur für eine einzige Abtl. gültig.

Hätte mal gerne einige Stimmen hierzu gehört. Danke!

5.642010

Community-Antworten (10)

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neskia

11.05.2009 um 16:54 Uhr

"In unserer Abteilung wurde eine Matrix eingeführt die je nach Personalanwesenheit-Arbeitsaufkommen den täglich frühstmöglichen Arbeitsbeginn regelt. ....."

Ist das Inhalt einer Bertriebsvereinbarung?

H
hoffihoffi

11.05.2009 um 17:08 Uhr

Nein, dass hat der Abteilungsleiter selbst so beschlossen und erstellt. Es sagt das wäre auch nicht angreifbar da es sich ja von den Arbeitszeiten her, im Rahmen der Anfangszeiten der Gleitzeit befindet.

R
ridgeback

11.05.2009 um 17:21 Uhr

Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

N
neskia

11.05.2009 um 17:40 Uhr

"Nein, dass hat der Abteilungsleiter selbst so beschlossen und erstellt."

Und das lässt sich der Betriebsrat gefallen? Die Grundidee der Einführung einer „Gleitenden Arbeitszeit“ ist es, dem Arbeitnehmer eine gewisse Zeitautonomie zu gewähren.

D
DonJohnson

11.05.2009 um 18:21 Uhr

@all Ich sehe hier keine gleitene Arbeitszeit, da der AN nicht selstständig Beginn und Ende wählen kann.

Aber selbstverständlich hat das Gremium hier ein MBR - na Sachen gibt es... ;-)

L
Lotte

11.05.2009 um 18:28 Uhr

DJ, die "gleitende Arbeitszeit" hat hier wohl einzig und alleine der Abteilungsleiter...;-)

hoffihoffi, je nach Sachlage und Kurzfristigkeit der Ansage des Arbeitsbeginns, könnte der AG hier leicht in Annahmeverzug geraten. Es gibt da ein schönes Urteil...

H
hoffihoffi

12.05.2009 um 10:47 Uhr

Es gibt eine Betriebssvereinbarung uber die flexible Arbeitszeit. Diese lass eich mir heute mal aushändigen. Im Arbeitsvertrag steht unter flexibler Arbeitszeit 6-9h Anfangszeit Spätester Beginn 9:15 Frühestes Ende 15:15

H
hoffihoffi

12.05.2009 um 16:36 Uhr

So habe die BV jetzt mal durchgelesen.

Es steht z.B. drin das: Die persönliche Arbeitszeit der MA in Gleitzeit richten sich nach den zeitlichen Anforderungen der jeweiligen Arbeitsaufgabe und dem Arbeitsvolumen..

Es geht im Grunde nur darum, dass uns die Matrix verbietet um 6h anzufangen.. Laut Amtrix ist frühester Arbeitsbeginn 7h.

Im Arbeitszeitrahmen für Gleitzeit steht aber 6h-9:15h

O
orgis

12.05.2009 um 16:58 Uhr


H
hoffihoffi

13.05.2009 um 14:41 Uhr

Kann noch jemand etwas dazu sagen?

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