Erstellt am 11.05.2009 um 14:54 Uhr von neskia
"In unserer Abteilung wurde eine Matrix eingeführt die je nach Personalanwesenheit-Arbeitsaufkommen den täglich frühstmöglichen Arbeitsbeginn regelt. ....."
Ist das Inhalt einer Bertriebsvereinbarung?
Erstellt am 11.05.2009 um 15:08 Uhr von hoffihoffi
Nein, dass hat der Abteilungsleiter selbst so beschlossen und erstellt.
Es sagt das wäre auch nicht angreifbar da es sich ja von den Arbeitszeiten her, im Rahmen der Anfangszeiten der Gleitzeit befindet.
Erstellt am 11.05.2009 um 15:21 Uhr von ridgeback
Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Erstellt am 11.05.2009 um 15:40 Uhr von neskia
"Nein, dass hat der Abteilungsleiter selbst so beschlossen und erstellt."
Und das lässt sich der Betriebsrat gefallen?
Die Grundidee der Einführung einer „Gleitenden Arbeitszeit“ ist es, dem Arbeitnehmer eine gewisse Zeitautonomie zu gewähren.
Erstellt am 11.05.2009 um 16:21 Uhr von DonJohnson
@all
Ich sehe hier keine gleitene Arbeitszeit, da der AN nicht selstständig Beginn und Ende wählen kann.
Aber selbstverständlich hat das Gremium hier ein MBR - na Sachen gibt es... ;-)
Erstellt am 11.05.2009 um 16:28 Uhr von Lotte
DJ,
die "gleitende Arbeitszeit" hat hier wohl einzig und alleine der Abteilungsleiter...;-)
hoffihoffi,
je nach Sachlage und Kurzfristigkeit der Ansage des Arbeitsbeginns, könnte der AG hier leicht in Annahmeverzug geraten. Es gibt da ein schönes Urteil...
Erstellt am 12.05.2009 um 08:47 Uhr von hoffihoffi
Es gibt eine Betriebssvereinbarung uber die flexible Arbeitszeit. Diese lass eich mir heute mal aushändigen.
Im Arbeitsvertrag steht unter flexibler Arbeitszeit
6-9h Anfangszeit
Spätester Beginn 9:15
Frühestes Ende 15:15
Erstellt am 12.05.2009 um 14:36 Uhr von hoffihoffi
So habe die BV jetzt mal durchgelesen.
Es steht z.B. drin das:
Die persönliche Arbeitszeit der MA in Gleitzeit richten sich nach den zeitlichen Anforderungen der jeweiligen Arbeitsaufgabe und dem Arbeitsvolumen..
Es geht im Grunde nur darum, dass uns die Matrix verbietet um 6h anzufangen..
Laut Amtrix ist frühester Arbeitsbeginn 7h.
Im Arbeitszeitrahmen für Gleitzeit steht aber 6h-9:15h
Erstellt am 12.05.2009 um 14:58 Uhr von orgis
Erstellt am 13.05.2009 um 12:41 Uhr von hoffihoffi
Kann noch jemand etwas dazu sagen?