Widersetzung Arbeitsanweisung
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt: Unser Werkstor wurde bisher immer vom letzten MA der Frühschicht zugemacht. Eine Spätschicht ist aber noch im Betrieb anwesend. Ein Kollege hatte in der Vergangenheit des öfteren diese Tätigkeit übernommen. Vorher hatte er aber an der Stechuhr ausgestochen, seine Arbeitszeit war ab diesm Moment eigentlich beendet. Er hat es freiwillig zugemacht. Es gibt bisher keine schriftliche Regelung dafür, nur eine mündliche Anweisung vom Betriebsleiter. Beim Torzumachen ist aber ein Torflügel nach Außen aufgeschlagen, da kein Anschlag vorhanden ist und hat ihm dabei sein Auto beschädigt. Nun soll er auf seinem Schaden sitzenbleiben und trotzdem weiterhin das Tor zumachen was er nicht einsieht.
- Frage: Muß ihm der Schaden für diese Tätigkeit ersetzt werden ?
- Frage: Muß er nach dem Ausstechen noch irgendwelche betrieblichen Anweisungen ausführen
- Frage: muß er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen wenn er sich der
Anweisung zum Torzumachen widersetzt, nach dem Ausstechen - Frage: verstößt das Fehlen einen Toranschlages gegen Unfallverhütungsvorschriften und gegen den Arbeitsschutz?
Was haltet Ihr von diesem Sachverhalt?
mit kollegialen gruß
Enrico
Community-Antworten (2)
23.08.2011 um 18:54 Uhr
Hi Enrico,
also hier mal meine bescheidene Meinung zu deinen Fragen:
1: Schadenersatz nein, da der, wie Du geschrieben hast, das Tor freiwillig und ohne Anweisung zugemacht hat (eigentlich hätte es ja ein anderer Kollege der Frühschicht erledigen sollen). 2. eine betriebliche Anweisung, bzw. eine Anweisung zu einer dienstlichen Tätigkeit ist Arbeitszeit, auch schon wegen dem Unfallschutz. Also, Tor schliessen, ausstechen und durch den Personalausgang raus. 3. Da wäre ich vorsichtig, wenn evtl durch das offen stehende Tor dem Eigner Schäden evtl. durch Diebstahl entstehen können. Zunächst mal ist es eine Anweisung. 4. Bin mir zwar nicht sicher, aber das wage ich zu bezweifeln.
23.08.2011 um 19:07 Uhr
Es gibt eine mündliche Anweisung unseres Betriebsleiters, daß das Tor der letzte MA der Frühschicht zumachen soll, so auch der Kollege, was er getan hat, mit dem resultierenden Schaden. Er hatte zuvor ausgestochen, da es keine Möglichkeit gibt durch einen anderen Ausgang den Betrieb zu verlassen. Das Tor ist in der Vergangenheit mehrfach nach Außen aufgeschlagen und hatte auch schon Schäden verursacht, die reguliert worden, nur in diesem Fall nicht.
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