Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe mal eine Frage zu folgenden Sachverhalt:
Unser Werkstor wurde bisher immer vom letzten MA der Frühschicht zugemacht. Eine Spätschicht ist aber noch im Betrieb anwesend.
Ein Kollege hatte in der Vergangenheit des öfteren diese Tätigkeit übernommen.
Vorher hatte er aber an der Stechuhr ausgestochen, seine Arbeitszeit war ab diesm Moment eigentlich beendet. Er hat es freiwillig zugemacht. Es gibt bisher keine schriftliche Regelung dafür, nur eine mündliche Anweisung vom Betriebsleiter.
Beim Torzumachen ist aber ein Torflügel nach Außen aufgeschlagen, da kein Anschlag
vorhanden ist und hat ihm dabei sein Auto beschädigt.
Nun soll er auf seinem Schaden sitzenbleiben und trotzdem weiterhin das Tor zumachen
was er nicht einsieht.

1. Frage: Muß ihm der Schaden für diese Tätigkeit ersetzt werden ?
2. Frage: Muß er nach dem Ausstechen noch irgendwelche betrieblichen Anweisungen ausführen
3. Frage: muß er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen wenn er sich der
Anweisung zum Torzumachen widersetzt, nach dem Ausstechen
4. Frage: verstößt das Fehlen einen Toranschlages gegen Unfallverhütungsvorschriften
und gegen den Arbeitsschutz?

Was haltet Ihr von diesem Sachverhalt?

mit kollegialen gruß

Enrico