Erstellt am 04.03.2013 um 22:04 Uhr von AlterMann
Hallo baggerfahrer,
Das Ihr keinen Tarifvertrag habt, ist schade. Aber dass Ihr deshalb keine Rechte habt, stimmt einfach nicht. (Sie sind halt in der Praxis schwerer umzusetzen.)
Wenn Ihr zur Arbeit fahrt und Euch umzieht, dann habt Ihr Eure Arbeitszeit angeboten. Der Chef hat sie dann nur nicht angenommen. Das heißt, Ihr habt Euren Teil erbracht, er muss Euch die ganz normalen Stunden gutschreiben. Rechtsgrudlage: § 293 BGB.
Betriebe ohne Tarifvertrag regeln Fragen rund um Überstunden oft in einer Betriebsvereinbarung. Dafür braucht man einen Betriebsrat. Solltet Ihr keinen haben, könnt Ihr ihn gründen. Am Besten die Gewerkschaft fragen!
Erstellt am 04.03.2013 um 22:11 Uhr von baggerfahrer
§ 293
Annahmeverzug.
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
Danke mal, aber wenn wir mit sowas kommen ist gleich Streit vorprogramiert!
Gläubiger, Verzug?
Erstellt am 04.03.2013 um 22:35 Uhr von AlterMann
Tscha, das hab' ich mir gedacht.
Eine Lösung wäre, einen BR zu gründen. Der streitet dann mit dem Chef, und dem Rest der Truppe geht's dann besser.
Wenn das nicht geht, könnt Ihr versuchen, mit dem Chef zu reden und ihm zu sagen, dass es immerhin inzwischen verlässliche Wettervorhersagen gibt.
Also, wenn er meint, das Wetter werde zu schlecht, dann soll er das drei Tage vorher mitteilen. Dann weiß man wenigsten vorher, dass man nicht arbeiten muss und kann sich was anderes vornehmen.
Das wäre das Mindeste. Wenn der Chef das nicht will, ist das eine blanke Frage der Macht. Und dagegen könnt Ihr nur was machen, wenn Ihr Euch organisiert und möglichst einig seid.
P.S.: Gewerkschaften kennen da einige Tricks ;)
Erstellt am 05.03.2013 um 08:04 Uhr von Riedo
@ baggerfahrer
Der von @AlterMann angegebene Hinweis auf § 293 BGB (Annahmeverzug) ist zwar grundsätzlich nicht verkehrt, greift aber bei Dir nicht.
Du bist in der glücklichen (oder auch unglücklichen) Lage, hier einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag zu haben.
Eine Zugehörigkeit zu einem Verband oder einer Gewerkschaft bedarf es hier nicht.
In diesem TV sind die von Dir angesprochenen Probleme auch näher geregelt.
Guckst Du also……….
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Arbeitgeber/Urlaubsverfahren/brtv/index.html
und auch....
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn)
(Anlage 1 der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvmindestlohn_2011/gesamt.pdf
Hier auch eine gute Kommentierung zu diesem Tarifvertrag:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/07/09/bundesrahmentarifvertrag-bau-brtv-was-man-wissen-sollte/
Erstellt am 05.03.2013 um 09:31 Uhr von gironimo
der Nick-Name läßt vermuten, dass es sich tatsächlich ums Baugewerbe handelt. Aber ist es so?
Und trotz alledem läßt sich das eigene Recht nicht ohne weiteres durchsetzen.
Darum kann auf die Dauer nur eine Verbesserung erzielt werden, wenn man im Betrieb einen BR wählt und sich der Gewerkschaft nähert.