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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit - erheblicher Arbeitsausfall

S
Splitter
Nov 2016 bearbeitet

AFA sagt: Ein Drittel der Belegschaft muss mehr als 10% Arbeitszeitausfall haben, damit Kurzarbeitergeld bezahlt wird. Wenn diese Vorraussetzung erfüllt ist, und die anderen zwei Drittel haben nur 5% Arbeitszeitausfall, gibt`s für die dann auch Kurzarbeitergeld????

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Community-Antworten (3)

G
geploeg

19.03.2010 um 16:16 Uhr

Ja gibt es.

Regel derzeit: Entweder 1/3 hat mehr als 10%, dann bekommen ALLE, oder es ist weniger als 1/3, dann bekommt derjenige KUG der mind. 10% hat

S
Splitter

19.03.2010 um 16:18 Uhr

Danke geploeg... Und wo kann man das nachlesen? 8a?

P
Petrus

19.03.2010 um 16:36 Uhr

www.arbeitsagentur.de --> Bürgerinnen & Bürger --> Artikel "Konjunkturelles Kurzarbeitergeld" Dort findest Du alle §§, Links, Beispiele, ...

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