Erstellt am 27.07.2014 um 21:26 Uhr von Moreno
Paragraf 616 BGB der Arbeitgeber muss für die 4 Stunden aufkommen
Erstellt am 28.07.2014 um 00:08 Uhr von Pickel
Moreno, weißt du, ob es in dem Unternehmen ein Zeitkontomodell gibt? Deine Antwort ist deutlich zu vorschnell, um richtig zu sein.
Erstellt am 28.07.2014 um 06:11 Uhr von Moreno
@pickel auch bei einem Zeitkonto muss der Arbeitgeber für die Zeit aufkommen an denen geplanter ( und das war hier ja der Fall) Dienst ausfällt. Es sei den der Betriebsrat hat bei der BV völlig gepennt.
Erstellt am 28.07.2014 um 08:59 Uhr von gironimo
Er >sollte< doch, steht da. - also musste er gehen und eine angeordnete Schulung ist auch Arbeitszeit. Also darf dabei eigentlich kein Minus entstehen.
Die Frage stellt sich eher, ob denn der BR der Schulung zugestimmt hat. Er wäre ja in der Mitbestimmung gewesen und hätte dabei natpürlich vorab das Zeitproblem klären können.