nicht freiwilliger Arbeitsausfall
Ein Kollege der in der Nachtschicht tätig war sollte die Freitagnachtschicht wegen einer am Samstag morgen stattfindenden Schulungsveranstalltung ausfallen lassen(also nicht freiwillig),die Schulung ging nur 4 Stunden ,so hat der Mitarbeiter 4 Minusstunden ,wer muss dafür aufkommen.Gibt es Gesetzestexte oder § dafür.
Community-Antworten (4)
27.07.2014 um 23:26 Uhr
Paragraf 616 BGB der Arbeitgeber muss für die 4 Stunden aufkommen
28.07.2014 um 02:08 Uhr
Moreno, weißt du, ob es in dem Unternehmen ein Zeitkontomodell gibt? Deine Antwort ist deutlich zu vorschnell, um richtig zu sein.
28.07.2014 um 08:11 Uhr
@pickel auch bei einem Zeitkonto muss der Arbeitgeber für die Zeit aufkommen an denen geplanter ( und das war hier ja der Fall) Dienst ausfällt. Es sei den der Betriebsrat hat bei der BV völlig gepennt.
28.07.2014 um 10:59 Uhr
Er >sollte< doch, steht da. - also musste er gehen und eine angeordnete Schulung ist auch Arbeitszeit. Also darf dabei eigentlich kein Minus entstehen.
Die Frage stellt sich eher, ob denn der BR der Schulung zugestimmt hat. Er wäre ja in der Mitbestimmung gewesen und hätte dabei natpürlich vorab das Zeitproblem klären können.
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