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Arbeitsausfall Werkpolier

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Ottokar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind im eine Firma im Bauhauptgewerbe. Wie ist es bei Werkpolieren wenn es ab April bis November zu Wirts. Ausfall kommt? Keine Kurzarbeit beantragt. Einfach nur keine Arbeit. Kann dann gemäß BRTV auch der Werkpolier mit Minusstunden belastet werden? Auch wenn es sich nur um die 30h BRTV (bzw, 50h unserer BV) handelt? Eine klare Regelung habe ich bis jetzt nur in der Zeit von Dezember bis März gefunden. Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (1)

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Ottokar

08.08.2012 um 12:18 Uhr

Hallo Mundwerker! Besten Dank für die Antwort. Bestätigt das was ich schon vermutet habe. Mit der Selbstfinanzierung des Arbeitsausfalles gebe ich dir recht. Sehe ich auch so. Nur die Kollegen sehen das nicht so. Sie wissen das sie einbüßen ,wollen aber lieber ein Stundenkonto.

Am besten alle Ü-Stunden bezahlen auch die lt. TV. Dann hat jeder mehr in der Tasche. Die BV bei uns ist schon etwas älter und wie gesagt die Masse der Kollegen möchte dies weiter so, trotzdem man ihnen klarmacht das sie eigentlich minus machen wenn sie am Jahresende mal alles aufrechnen. Die Gewerkschaft ist da auch keine große Hilfe. Hat sie doch selbst an dem derzeitigen Stand effektiv mitgewirkt und ist noch stolz drauf. Ein endloses Thema!!!

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