Hallo!
Wir sind im eine Firma im Bauhauptgewerbe. Wie ist es bei Werkpolieren wenn es ab April bis November zu Wirts. Ausfall kommt? Keine Kurzarbeit beantragt. Einfach nur keine Arbeit. Kann dann gemäß BRTV auch der Werkpolier mit Minusstunden belastet werden? Auch wenn es sich nur um die 30h BRTV (bzw, 50h unserer BV) handelt? Eine klare Regelung habe ich bis jetzt nur in der Zeit von Dezember bis März gefunden.
Vielen Dank im Voraus!