Arbeitsausfall durch Autounfall - wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hat und dadurch zu spät zur Arbeit kommt bzw. gar nicht mehr kommt, muß er dann dafür Urlaub oder Überstunden nehmen oder wer kommt für den Arbeitsausfall auf?
Community-Antworten (6)
06.01.2009 um 12:44 Uhr
Hallo kaho, dieses ist ein Wegeunfall und dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Die GL oder die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" muss diesen Unfall der BG melden.
06.01.2009 um 12:48 Uhr
@pit47, trifft doch nur zu, wenn der Kollege verletzt ist, oder?
@kaho, das geht - zeitmässig - auf sein Konto....
06.01.2009 um 12:54 Uhr
@Mona-Lisa, ich hatte angenommen, dass der Kollege sich verletzt hat. Wenn er nicht verletzt ist, kann er bei dem Unfallverursacher seine Ausfallstunden einklagen.
06.01.2009 um 13:01 Uhr
Autounfall ohne gesundheitliche Schädigung : bei selbstverschuldetem unfall - eigene rechnung hier bieten sich urlaub/überstunden an, um einen verdienstausfall zu kompensieren, muss aber nicht.... bei verschulden des unfallgegners - verdienstausfall im rahmen einer schadensersatzklage beim unfallgegner einfordern
06.01.2009 um 13:18 Uhr
Ich denke, hier greift der § 616 BGB. Beim einem selbst verschuldeten Unfall wird es wohl auf den Grad der Verschuldung ankommen.
siehe auch: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html
06.01.2009 um 13:56 Uhr
@ catweazle dünnes eis ..... § 616 BGB spricht von "ohne sein verschulden" und unterscheidet nicht zwischen dem grad der verschuldung autounfälle aufgrund "höherer gewalt" sind wohl eher selten meistens liegt eine form der fahrlässigkeit (außerachtlassen der nötigen sorgfalt, zu der man verpflichtet und imstande gewesen wäre) vor, was das eigene verschulden impliziert oder sogar vorsatz (z.b. rotlichtverstoß)
aber falls dir ein baum unter der fahrt aufs autodach fällt, oder der blitz einschlägt, oder eine springflut dich anspringt, könnte es vielleicht mit dem 616 klappen...
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