Guten Morgen,

gemäß EntgFG muss bei feiertagsbedingten Arbeitsausfall das Arbeitsentgelt so weitergezahlt werden, wie es sonst ohne den Feiertag zu zahlen wäre. Dabei muss der Grund des Arbeitsausfalls alleinig auf den Feiertag zurück zu führen sein. So weit so gut...

Ich arbeite zur Zeit an einem Flughafen nach einem festen Schichtplan. In der Regel habe ich einen 8 Stunden Tag. An Wochenfeiertagen an denen ich laut Schichtplan arbeiten muss, werden die Arbeitszeiten entsprechend des Bedarfs nach unten angepasst. Das heißt,dass aufgrund des abgespeckten Flugplanes die reguläre 8 Stunden Schicht um 4 Stunden gekürzt wird,da keine Abflüge stattfinden.

Ich leiste somit 4 Stunden und bekomme entsprechend der geleisteten Arbeitszeit Zuschläge, fahre aber auf der anderen Seite Minusstunden, da ich normalerweise 8 Stunden arbeiten würde, wäre kein Feiertag. Meiner Meinung nach müssten aufgrund des EntgFG dem Arbeitszeitkonto 8 Stunden gutgeschrieben werden, da der Arbeitsausfall auf den Feiertag zurückgeht. Oder liege ich da falsch?