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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Durchschnittslohnberechung nach Krankheit

A
Alfonsb
Jan 2018 bearbeitet

Durchschnittsstunden .Bei uns wird immer der durchschnitt der letzten drei Monate bei Urlaub oder Krankheit bezahlt .Nun war ein Kollegen 6 Monate im Krankengeldbezug und dementsprechend natürlich keinen Durchschnitt mehr wer weiss wie das dann berechnet wird gibnt es dann nur Normalstunden und wird der durchschnitt erst wieder aufgebaut oder bekommt er den Durchschnitt aus August -oktober 2012 .Er will mit der antwort von euch direkt zum Lohnbüro ,da er jetzt nach der Krankheit seinen alten Urlaub abbauen muß bis 31.3

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

04.03.2013 um 13:21 Uhr

Hallo Alfonsb,

wenn Ihr einen TV habt, ist das sicher dort geregelt. Üblich sind dort Regeln, die sich an dem durchschnittlichen Lohn vor dem Krankengeldbezug orientieren. Gesetzlich steht dem AN Lohnfortzahlung zu, also natürlich nicht der Durchschnitt von "0".

R
Riedo

04.03.2013 um 14:16 Uhr

@Alfonsb

Guckst Du hier......

BAG, 26.06.2002, 5 AZR 592/00

R
Rapper

04.03.2013 um 14:20 Uhr

Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es hier um die Berechnung des Urlaubsentgelt für den Urlaub aus 2012, der bis 31.03.2013 abgebaut werden soll. Hier wird bei der Berechnung der Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Da der Kollege schon länger wie 6 Wochen krank war (Lohnfortzahlung durch AG), muss hier Zwangsläufig der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor dem Krank als Grundlage herangezogen werden. So wird es zumindest bei uns gehandhabt. Denn das Krankengeld der Krankenkasse, was ja nach 6 Wochen von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird, kann ja nicht als Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt dienen.

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