Erstellt am 04.03.2013 um 12:21 Uhr von AlterMann
Hallo Alfonsb,
wenn Ihr einen TV habt, ist das sicher dort geregelt. Üblich sind dort Regeln, die sich an dem durchschnittlichen Lohn vor dem Krankengeldbezug orientieren.
Gesetzlich steht dem AN Lohnfortzahlung zu, also natürlich nicht der Durchschnitt von "0".
Erstellt am 04.03.2013 um 13:16 Uhr von Riedo
@Alfonsb
Guckst Du hier......
BAG, 26.06.2002, 5 AZR 592/00
Erstellt am 04.03.2013 um 13:20 Uhr von Rapper
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es hier um die Berechnung des Urlaubsentgelt für den Urlaub aus 2012, der bis 31.03.2013 abgebaut werden soll.
Hier wird bei der Berechnung der Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Da der Kollege schon länger wie 6 Wochen krank war (Lohnfortzahlung durch AG), muss hier Zwangsläufig der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor dem Krank als Grundlage herangezogen werden. So wird es zumindest bei uns gehandhabt.
Denn das Krankengeld der Krankenkasse, was ja nach 6 Wochen von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird, kann ja nicht als Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt dienen.