Erstellt am 18.11.2010 um 08:09 Uhr von larifari
Ich meine mal gelesen zu haben, Zuschläge gibt es nur bei tatsächlicher Ausführung.
Erstellt am 18.11.2010 um 08:15 Uhr von sueton
Moin GilliPoint !
Einfach mal klicken:
Hier auf der Seite oben der Reiter 'Urteile&Gesetze',dann links 'Gesetzestexte' und zum Schluss 'Entgeltfortzahlungsgesetz' , ab §3.
Grüsse,sueton
Erstellt am 18.11.2010 um 12:06 Uhr von GillliPoint
Erstellt am 18.11.2010 um 12:21 Uhr von Kölner
@sueton
Bekommt man denn bei Krankheit die Zuschläge oder nicht?
Erstellt am 18.11.2010 um 13:22 Uhr von Petrus
@Kölner: Kommt drauf an. Nach §4 EntgFG grundsätzlich ja. Nach §4a gibt es u.U. ein Kürzung...
Erstellt am 18.11.2010 um 16:34 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.11.2010 um 17:43 Uhr von nicoline
Man Petrus,
jetzt hast Du geantwortet, bevor sueton nachdenken durfte, fiese ;-))