Nachtschichtzuschlag bei Krankheit?
Nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz ist der AG verpflichtet, Nachtschichtzuschläge zu zahlen bei Krankheit. Nur irgendwie kann ich dieses Gesetz nicht in mir verständlichen Formen lesen. seufz
Kann mir wer bitte die Paragraphen nennen?
diePusteblume
Community-Antworten (2)
01.10.2009 um 12:49 Uhr
Das steht im Grundsatz im § 4
Allerdings hilft es hier, einen Kommentar zur Hand zu haben, weil dort drin steht, welchen Bestandteile im Sinne dieser Regelung tatsächlich zum Bruttoentgelt zählen. Außerdem kann es dazu auch noch tarifliche Regelungen geben.
01.10.2009 um 13:00 Uhr
vielen Dank! dann werd ich da mal schauen. Tariflich gibt es da nix, wir haben eine BV. Aber da steht auch nix dazu drin, nur der Satz "entsprechend gesetzlicher Regelungen".
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