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Nachtschichtzuschlag bei Krankheit?

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diePusteblume
Jan 2018 bearbeitet

Nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz ist der AG verpflichtet, Nachtschichtzuschläge zu zahlen bei Krankheit. Nur irgendwie kann ich dieses Gesetz nicht in mir verständlichen Formen lesen. seufz

Kann mir wer bitte die Paragraphen nennen?

diePusteblume

6.38702

Community-Antworten (2)

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derdermalwjlwar

01.10.2009 um 12:49 Uhr

Das steht im Grundsatz im § 4

Allerdings hilft es hier, einen Kommentar zur Hand zu haben, weil dort drin steht, welchen Bestandteile im Sinne dieser Regelung tatsächlich zum Bruttoentgelt zählen. Außerdem kann es dazu auch noch tarifliche Regelungen geben.

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diePusteblume

01.10.2009 um 13:00 Uhr

vielen Dank! dann werd ich da mal schauen. Tariflich gibt es da nix, wir haben eine BV. Aber da steht auch nix dazu drin, nur der Satz "entsprechend gesetzlicher Regelungen".

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