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Lohnabzug bei Krankheit?

W
Waupe
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen, eine Mitarbeiterin kam mit forlgendem Problem zu mir.

Sie war im Oktober zwei Tage (Montag/Dienstag) krank. Ab Mittwoch war sie wieder im Dienst und hat die restlichen 3 Tage der Woche ingesamt 25,75 Std. gearbeit. Das heisst sie hat in dieser Woche 40,75 Std zusammen gebracht, ihr werden aber nur 37,5 Stunden bezahlt.

Ist das Rechtens?? wenn ja, wo steht das?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Waupe

1.18608

Community-Antworten (8)

K
knorr

23.11.2010 um 16:04 Uhr

@Waupe

Zuallererst mal den Tarifvertrag konsultieren, ob da eine regelung getroffen wurde.

Gibt es unter Umständen eine BV zum Thema? Eher unwahrscheinlich, aber trotzdem prüfen.

W
Waupe

23.11.2010 um 16:10 Uhr

@ von Knorr

wir sind ein Call Center, es gibt keinen TV. Ebenso sind wir ein komplett neuer BR, es kann also noch keine BV geben.

Gruß Waupe

M
MichaelE

23.11.2010 um 16:35 Uhr

Sofern die Überstunden - nichts anderes stellte die Mehrzeit dar - nicht vom AG angeordnet und vom BR genehmigt worden sind (Anm.: Selbst so genannte freiwillige Überstunden eines Mitarbeiters sind genehmigungspflichtig), hat deine Kollegin keinen Rechtsanspruch auf die Vergügung der geleisteten Mehrstunden.

W
wahlvst

23.11.2010 um 17:33 Uhr

Hallo,

NEIN, dass ist ganz klar ein Verstoß gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz §§ 3 und 4 ff. AN muss aber klagen, da Induvidualrecht

§ 12 Unabdingbarkeit Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html

N
nicoline

23.11.2010 um 17:53 Uhr

Waupe,

gibt es bei Euch einen Dienstplan?

Wie kommen denn die 40,75 Std zusammen?

W
Waupe

23.11.2010 um 18:52 Uhr

Ja es gibt einen Dienstplan. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 37,5 Std. Die 3,25 Stunden sind Überstunden von Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

N
nicoline

23.11.2010 um 18:57 Uhr

Waupe, Krank ist wie gearbeitet. Wenn er diese Stunden bei Gesundheit gearbeitet hätte, sind sie auch im Krankheitsfall zu bezahlen.

Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

N
nicoline

23.11.2010 um 19:05 Uhr

Waupe, huups, hab zu flüchtig gelesen. Jetzt ist entscheidend mit wieviel Stunden der Kollege an den Tagen, an denen er krank war, im Dienstplan geplant war?

(Aber das Urteil kann einem ja immer mal nützen ;-))

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