Erstellt am 09.02.2016 um 10:52 Uhr von outofmemory
Ich habe 2 Möglichkeiten die zutreffen könnten, welche ist es?
1. Erfolgte lediglich die Auszahlung im Januar, dies bedeutet, dass im Januar eine Rückrechnung auf den Dezmeber des Vorjahres erfolgte und der Januar regulär aberechnet wurde? Bei dieser konstellation dürfte kein Nachteil für den AN enstanden sein.
2. Die arbeitsentglete für den Dezember wurden tatsächlich für den Januar zusätzlich abgerechnet. Das wäre einfach nur falsch, SV- und ST-Rechtlich, würde dies in Prüfungen auch beanstandet werden.
Erstellt am 09.02.2016 um 16:43 Uhr von Gargomel
Hallo, zusammen,
hierzu hätte ich mal eine fortführende Frage.
Wenn der AN krank ist und bereits Krankengeld bezieht und es einen Bonus für die Mitarbeiter gibt (kein Weihnachtsgeld, der Bonus betrifft das Vorjahresergebnis) ist es dann rechtens wenn der AG die Auszahlung für den kranken AN verweigert? Mit der Begründung, die Zahlung des Bonus wird mit dem Februar Gehalt ausgezahlt und wer kein Februar-Gehalt bekommt (wegen Krankengeld), der geht eben leer aus? In der Vereinbarung steht nur, daß AN die im Januar gekündigt haben, diesen Bonus nicht erhalten. Aber kranke AN sind doch weiterhin Mitarbeiter.
Erstellt am 10.02.2016 um 08:43 Uhr von outofmemory
Ja sind sie, ansonsten müssten sich die MA nach 6 Wochen Krankheit neu bei Unternehmen bewerben usw?!?! Alleine diese Vorstellung ist mehr als absurd.
Daher bekommen die MA, die aus der Entgeltfortzahlung raus sind, natürlich den Bonus.