Gehaltsauszahlung bei Krankheit
Guten Morgen zusammen, ein AN ist krank und bekommt Krankengeld von seiner Krankenkasse. (krank = Oktober, November und 10 Tage fallen in den Dezember) Der AG zahlt das Dezembergehalt mit dem Januargehalt zusammen aus. Das hat für den AN im Januar bedeutet, dass er höhere Steuern zahlen musste, weil er das Dez.- und Jan.- Gehalt auf einmal bekommen hat (sagt er und beschwert sich jetzt) Darf der AG so vorgehen? ...und wo steht das?
Community-Antworten (3)
09.02.2016 um 11:52 Uhr
Ich habe 2 Möglichkeiten die zutreffen könnten, welche ist es?
- Erfolgte lediglich die Auszahlung im Januar, dies bedeutet, dass im Januar eine Rückrechnung auf den Dezmeber des Vorjahres erfolgte und der Januar regulär aberechnet wurde? Bei dieser konstellation dürfte kein Nachteil für den AN enstanden sein.
- Die arbeitsentglete für den Dezember wurden tatsächlich für den Januar zusätzlich abgerechnet. Das wäre einfach nur falsch, SV- und ST-Rechtlich, würde dies in Prüfungen auch beanstandet werden.
09.02.2016 um 17:43 Uhr
Hallo, zusammen, hierzu hätte ich mal eine fortführende Frage. Wenn der AN krank ist und bereits Krankengeld bezieht und es einen Bonus für die Mitarbeiter gibt (kein Weihnachtsgeld, der Bonus betrifft das Vorjahresergebnis) ist es dann rechtens wenn der AG die Auszahlung für den kranken AN verweigert? Mit der Begründung, die Zahlung des Bonus wird mit dem Februar Gehalt ausgezahlt und wer kein Februar-Gehalt bekommt (wegen Krankengeld), der geht eben leer aus? In der Vereinbarung steht nur, daß AN die im Januar gekündigt haben, diesen Bonus nicht erhalten. Aber kranke AN sind doch weiterhin Mitarbeiter.
10.02.2016 um 09:43 Uhr
Ja sind sie, ansonsten müssten sich die MA nach 6 Wochen Krankheit neu bei Unternehmen bewerben usw?!?! Alleine diese Vorstellung ist mehr als absurd.
Daher bekommen die MA, die aus der Entgeltfortzahlung raus sind, natürlich den Bonus.
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