Erstellt am 25.02.2013 um 20:27 Uhr von Kölner
@lussil
Gar nicht. Das kann der AG eigentlich sogar alleine entscheiden...
Erstellt am 25.02.2013 um 20:29 Uhr von lussil
@ kölner
haben wir überhaupt keine Chance????
das ist doch für die MA in der Abteilung eine Benachteiligung
Erstellt am 25.02.2013 um 20:32 Uhr von Kölner
@lussil
Wieso?
Die Kollegen haben nur keinen Vorteil. Und ein entgangener Vorteil ist KEIN Nachteil.
Erstellt am 25.02.2013 um 20:37 Uhr von lussil
@ kölner
diese kollegin hat aber einen befristeten vertrag bis 28.02.13 und soll jetzt die std. in eine unbefristung bekommen
Erstellt am 25.02.2013 um 20:40 Uhr von Kölner
@lussil
Und? Ist die Kollegin doof? Riecht sie streng oder hat Warzen an einer falschen Stelle?
Im Ernst: Um wie viele Stunden handelt es sich denn?
Und...
...die Kollegin bekommt eine Entfristung?
Erstellt am 25.02.2013 um 20:42 Uhr von lussil
Spaß beiseite @Kölner
von 11 Std. die Woche auf 20 Std.
Erstellt am 25.02.2013 um 20:45 Uhr von Kölner
Erstellt am 25.02.2013 um 20:49 Uhr von lussil
Erstellt am 25.02.2013 um 20:51 Uhr von Kölner
@lussil
9 Std mehr. Wird der AV dadurch entfristet?
Dann hätte der BR wieder eine Möglichkeit zum Widerspruch. Aber wieso?
BAG vom 25.01.2005 bekannt?
Erstellt am 25.02.2013 um 20:59 Uhr von lussil
OK
Nein BAG nicht bekannt.
Schick mal den Link
Erstellt am 25.02.2013 um 21:00 Uhr von Kölner
Ich schicke mal nen link zu einem Kommentar...
http://www.bblaw.com/uploads/media/Personalleiter_Gemmel_Arbeitszeiterh__hung_04.06.pdf
Erstellt am 26.02.2013 um 09:35 Uhr von gironimo
Ich würde da erst einmal die betreffende Person fragen, ob sie überhaupt will. Immerhin braucht sie ja nur einfach ablehnen. Sie hat ja einen anders lautenden Vertrag.
Die muss dann abwägen, ob sie bei gleicher Stundenzahl ausscheidet (Befristungsende) oder mit mehr Stunden unbefristet arbeiten will.
Bei den anderen Interessenten wäre die Frage, ob diese auch befristet sind und einen unbefristeten Vertrag wollen. Wenn diese sich beworben haben, die andere aber nicht, hättet Ihr natürlich einen Zustimmungsverweigerungsgrund (§ 99 > Nachteil auch bei Nichtentfristung).
Es kommt also auf die "Gemengelage" an. Ich würde bevor Ihr irgendwelche Beschlüsse fasst das Gespräch mit der Betroffenen aber ggf. auch mit der Personalabteilung suchen und nach einer näheren Begründung fragen, warum es so ist wie es ist. Immerhin ist der AG ja verpflichtet, alle informationen zu liefern, die Ihr zur Entscheidungsfindung benötigt und er muss auch die Auswirkungen der personellen Maßnahme auf die Arbeitsplätze erklären.
Ich neige dazu, derartige Probleme praktisch anzugehen und nicht mit BAG-Urteilen tot schlagen zu wollen.
Erstellt am 26.02.2013 um 10:00 Uhr von lussil
Danke @ gironimo
das ist doch mal eine kräftige Aussage.
Alle betroffen MA sind nicht gehört worden von dem AG undauch nicht berücksichtigt.
Dann ist das Gleichstellungsgesetz ja auch noch eine erneuete Frage.
Erstellt am 26.02.2013 um 10:12 Uhr von Kulum
Vorsicht mit dem "Gleichstellungsgesetz"! Ich glaube nicht, dass du das tatsächlich meinst. Falls überhaupt, dürftest du den Gleichbehandlungsgrundsatz meinen. Aber auch der kann eigentlich nicht zutreffen. Wenn der Chef nur einen unbefristet einstellen will, 10 befristet angestellte AN hätten aber gerne einen unbefristeten AV, könnte der Chef ja niemand einstellen, 9 AN muss er ja in jedem Fall ungleich behandeln. Und "alle oder keinen" ist IMHO kein Widerspruchsgrund.