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Widerspruch

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, brauche Euren Rat.

In unserer heutigen BR Sitzung haben wir einen Vertrag auf den Tisch bekommen,der

  1. eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines MA beeinhaltet und
  2. unbefristet sein soll. Angaben von Gründen lagen uns nicht vor. Dieser Fall ist noch etwas verzwickter. In dieser Abteilung, liegen Anträge auf Stundenerhöhung dem AG vor,aber von dieser Person, die mehr Std. bekommen soll nicht. Wie können wir als BR einen ordentlichen Widerspruch / Ablehnung schreiben ???? Dachten an den § 99Abs. 1 u. 3 Sind um jeden Vorschlag dankbar
1.241014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

25.02.2013 um 21:27 Uhr

@lussil Gar nicht. Das kann der AG eigentlich sogar alleine entscheiden...

L
lussil

25.02.2013 um 21:29 Uhr

@ kölner

haben wir überhaupt keine Chance???? das ist doch für die MA in der Abteilung eine Benachteiligung

K
Kölner

25.02.2013 um 21:32 Uhr

@lussil Wieso? Die Kollegen haben nur keinen Vorteil. Und ein entgangener Vorteil ist KEIN Nachteil.

L
lussil

25.02.2013 um 21:37 Uhr

@ kölner

diese kollegin hat aber einen befristeten vertrag bis 28.02.13 und soll jetzt die std. in eine unbefristung bekommen

K
Kölner

25.02.2013 um 21:40 Uhr

@lussil Und? Ist die Kollegin doof? Riecht sie streng oder hat Warzen an einer falschen Stelle? Im Ernst: Um wie viele Stunden handelt es sich denn?

Und... ...die Kollegin bekommt eine Entfristung?

L
lussil

25.02.2013 um 21:42 Uhr

Spaß beiseite @Kölner

von 11 Std. die Woche auf 20 Std.

K
Kölner

25.02.2013 um 21:45 Uhr

@lussil Und entfristet?

L
lussil

25.02.2013 um 21:49 Uhr

Entfristung ????

K
Kölner

25.02.2013 um 21:51 Uhr

@lussil 9 Std mehr. Wird der AV dadurch entfristet? Dann hätte der BR wieder eine Möglichkeit zum Widerspruch. Aber wieso?

BAG vom 25.01.2005 bekannt?

L
lussil

25.02.2013 um 21:59 Uhr

OK

Nein BAG nicht bekannt. Schick mal den Link

K
Kölner

25.02.2013 um 22:00 Uhr

G
gironimo

26.02.2013 um 10:35 Uhr

Ich würde da erst einmal die betreffende Person fragen, ob sie überhaupt will. Immerhin braucht sie ja nur einfach ablehnen. Sie hat ja einen anders lautenden Vertrag.

Die muss dann abwägen, ob sie bei gleicher Stundenzahl ausscheidet (Befristungsende) oder mit mehr Stunden unbefristet arbeiten will.

Bei den anderen Interessenten wäre die Frage, ob diese auch befristet sind und einen unbefristeten Vertrag wollen. Wenn diese sich beworben haben, die andere aber nicht, hättet Ihr natürlich einen Zustimmungsverweigerungsgrund (§ 99 > Nachteil auch bei Nichtentfristung).

Es kommt also auf die "Gemengelage" an. Ich würde bevor Ihr irgendwelche Beschlüsse fasst das Gespräch mit der Betroffenen aber ggf. auch mit der Personalabteilung suchen und nach einer näheren Begründung fragen, warum es so ist wie es ist. Immerhin ist der AG ja verpflichtet, alle informationen zu liefern, die Ihr zur Entscheidungsfindung benötigt und er muss auch die Auswirkungen der personellen Maßnahme auf die Arbeitsplätze erklären.

Ich neige dazu, derartige Probleme praktisch anzugehen und nicht mit BAG-Urteilen tot schlagen zu wollen.

L
lussil

26.02.2013 um 11:00 Uhr

Danke @ gironimo

das ist doch mal eine kräftige Aussage.

Alle betroffen MA sind nicht gehört worden von dem AG undauch nicht berücksichtigt.

Dann ist das Gleichstellungsgesetz ja auch noch eine erneuete Frage.

K
Kulum

26.02.2013 um 11:12 Uhr

Vorsicht mit dem "Gleichstellungsgesetz"! Ich glaube nicht, dass du das tatsächlich meinst. Falls überhaupt, dürftest du den Gleichbehandlungsgrundsatz meinen. Aber auch der kann eigentlich nicht zutreffen. Wenn der Chef nur einen unbefristet einstellen will, 10 befristet angestellte AN hätten aber gerne einen unbefristeten AV, könnte der Chef ja niemand einstellen, 9 AN muss er ja in jedem Fall ungleich behandeln. Und "alle oder keinen" ist IMHO kein Widerspruchsgrund.

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