Erstellt am 21.02.2007 um 22:06 Uhr von Kaffetrinker
Arbeitsverträge haben, wenn sie den AN besser stellen, immer Vorrang vor BVs, wie auch Arbeitsverträge und BVs Vorrang vor MTVs haben. Eure zu erstellende BV wird sich nicht auf die Kollegen mit den alten Verträgen auswirken können. Dem AG bleibt theoretisch nur die Möglichkeit, Änderungskündigungen auszusprechen, um eine Zeiterfassung für alle Mitarbeiter einzuführen, was aber in rechtlicher Konsequenz kaum durchsetzbar ist.
Wenn Mehrarbeit vertraglich mit dem Gehalt abgegolten ist, so ist dies für die AN unter Voraussetzung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch den AG bindend.
Tip: Versucht in der BV als Gegenleistung für die Zeiterfassung die Abgeltung oder Beschränkung der Mehrarbeit zu erreichen.
Erstellt am 21.02.2007 um 23:08 Uhr von meik
@Kaffetrinker
Beim Thema Besserstellung wäre ja die Frage, was ist besser? Zeiterfassung oder nicht. Hierbei gehen die persönlichen Ansichten der Kollegen auseinander. Wer würde das entscheiden, oder könnte da jeder Kollege seine eigene Ansicht vertreten und geltend machen? Würde der AG vermutlich nicht besonders komisch finden.
@Ramses
Bei uns ist es nicht der BR, von dem die Aktivität ausgeht, sondern der AG. Ich nehme an, daß der AG ein Recht hat eine Zeiterfassung einzuführen. Momentan gibt es bei uns eine Kernarbeitszeit und eine Wochenstundenzahl. Der AG hat keine Kontrolle und vermutet anscheinend, daß zuwenig Stunden geleistet werden. So richtig rückt er noch nicht raus mit der Sprache.
Die Frage wäre nur, ob er dafür die Arbeitsverträge ändern muß, oder ob es reichen würde eine BV darüber abzuschließen. Meine Suche nach Zeiterfassung und BAG war leider nicht sehr erfolgreich, gibt es evtl. einen genaueren Tip wo ich was dazu finde?
Wenn die Zeiterfassung denn sein muß wollen wir schon, daß ein Ausgleich der Mehrarbeitsstunden möglich ist. Momentan kann Mehrarbeit offiziell nur außerhalb der Kernarbeitszeit abgebummelt werden. Eine Verpflichtung, Mehrarbeit zu leisten steht ja nicht im Vertrag drin. Ich schätze, das wird ein ziemlicher Spagat zwischen den verschiedenen Interessen. Das ist auch der Grund, warum der BR von sich aus das Thema nicht angehen will.
Erstellt am 22.02.2007 um 07:12 Uhr von Frank B.
Eine Frage die sich hier auch stellt, steht in den Arbeitsverträgen auch drin wieviel Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist? Allgemeine Klauseln sind nämlich unzulässig, da sie den Arbeitnehmer über Gebühr benachteiligen BAG (Urteil habe ich leider nicht zur Hand, aber vielleicht hilft ja jemand).
Erstellt am 22.02.2007 um 08:08 Uhr von MiPa
Ein Urteil habe ich leider auch nicht zur Hand aber vielleicht hilft das:
http://www.wehberg.de/news.html?216