Hallo unser AG macht sich Gedanken eine Zeiterfassung einzuführen. Wir hatten vor ein paar Jahren mal eine Zeiterfassung (ohne BR, daher Einzelvertraglich geregelt) diese wurde abgeschafft und bei den damals schon vorhandenen Kollegen steht jetzt im Arbeitsvertrag, daß die Kollegen nicht an der Zeiterfassung teilnehmen und daß Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Bei neueren Kollegen steht in der Regel nur drin, daß Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Wenn unser AG jetzt wieder eine Zeiterfassung einführen will müßte das ja über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es gibt allerdings Kollegen, die gegen eine Zeiterfassung sind und sich auf den Passus in Ihren Verträgen berufen würden. Was hätte in so einem Fall Vorrang: Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Und was ist mit dem Passus, daß Mehrarbeit abgegolten ist. Die Mehrarbeit kann ja nicht einfach gekappt werden oder?