Ruhepausen - Widerspruch im ArbZG?
Ich habe folgende Frage zur rechtskonformen Anwendung der Pausenregelung nach § 4 ArbZG: In einem Unternehmen gilt gleitende Arbeitszeit. Einzelne Mitarbeiter sind als Teilzeitmitarbeiter mit einer täglichen Sollarbeitszeit von 6 h eingestellt. Sinn der Gleitzeit soll u. a. sein, dass die MA an einem Tag angefangene Tätigkeiten ohne Zeitdruck in Ruhe zu Ende bringen und die Mehrarbeit an Folgetagen ausgleichen können. Dabei kommt es häufig vor, das MA ihre Sollarbeitszeit um nur wenige Minuten überschreiten und beispielhaft 6:15 h arbeiten. Da diese Situation häufig auftreten kann, stellt sich die Frage nach korrekter Anwendung der Regelung zu Ruhepausen.
Nach § 4 ArbZG ist die Arbeit bei einer Arbeitszeit von > 6 h für mindestens 30 min zu unterbrechen. Arbeitszeit ist dabei die Zeit ist dabei die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Zudem impliziert das Wort "unterbrechen", dass die Pause nicht unmittelbar an Beginn oder Ende der Arbeit angrenzen darf (m. E. sinnvoll). Da die beispielhafte Arbeitszeit von 6:15 h die 6-Stunden-Grenze überschreitet, muss der MA 30 min Pause machen BEVOR seine Arbeit endet. Tut er dies, reduziert sich jedoch seine Arbeitszeit nach § 2 ArbZG auf 5:45 h. Da die Arbeitszeit wiederum Grundlage für die Ruhepausen ist, müsste nunmehr keine Pause genommen werden. Zusammengefasst sehe ich bei einer Arbeitszeit zwischen 6 h und 6:30 h einen nicht lösbaren Widerspruch der Gesetzeslage.
Erschwerend kommt hinzu, dass der MA u. U. zu Beginn des Tages nicht sicher weiß, ob er knapp über 6 h arbeiten wird oder nicht (z. B. verzögern sich angefangene Tätigkeiten unerwartet um wenige Minuten: Meetings, Kundengespräche, ...). Dieses Wissen wäre aber erforderlich, um zu beurteilen, ob die gesetzliche Pausenvorschrift greift oder nicht.
Die Vermeidung der Situation durch Vermeidung von Arbeitsverträgen mit 6 h Sollarbeitszeit würde nicht funktionieren, da generell der gleiche Fall auch bei jeder anders vereinbarten Sollarbeitszeit auftreten kann, sofern im Unternehmen Gleitzeit gilt (auch Vollzeit-MA können an einem Tag 6:15 arbeiten → Pause?)
Wie ist die Pausenregelung nach § 4 ArbZG bei einer Arbeitszeit zwischen 6 h und 6:30 h korrekt anzuwenden?
Schon jetzt vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Community-Antworten (15)
30.11.2022 um 14:04 Uhr
Indem man Meetings u.ä. nicht in Stunde 5 legt, sondern auf den Beginn der Arbeitszeit.
30.11.2022 um 14:08 Uhr
Entweder gibt der AG die Anweisung das ab einer bestimmten Stundenarbeitszeit keine Kundengespräche mehr geführt werden dürfen, oder aber ihr findet eine Regelung das Grundsätzlich täglich eine Pause von 30 min gemacht wird. In jedem Fall kann der schwarze Peter nicht auf die MA geschoben werden.
30.11.2022 um 15:00 Uhr
Danke @Dummerhund für die Antwort. Den schwarzen Peter nicht auf die MA zu schieben ist letztlich unser Ziel. Die Idee einer grundsätzlichen 30-min-Pause ist gut, wird von den MA, die an einem Tag bewusst kürzer arbeiten aber als Benachteiligung gesehen.
Mit den Kundengesprächen war nur ein Beispiel. Was, wenn ein wichtiger Kunde kurz bevor der MA gehen will, noch anruft? Oder das Rendern des Videos dauert nur wenige Minuten länger als gedacht, oder oder oder - will heißen: es gibt so viele kleine Dinge, die einen daran hindern können, die geplanten 6 h an einem Tag doch nicht einzuhalten. Einerseits soll der MA dafür, dass er 5 min länger gearbeitet hat, nicht mit 30 min unbezahltem Pausenabzug bestraft werden (der zudem zum mutmaßlichen Widerspruch führt, da nach Pausenabzug die AZ nur noch 5:35 h beträgt, nach der kein Pausenabzug erforderlich wäre), andererseits soll der AG gesetzkonform abrechnen.
30.11.2022 um 15:25 Uhr
"da nach Pausenabzug die AZ nur noch 5:35 h beträgt, nach der kein Pausenabzug erforderlich wäre), andererseits soll der AG gesetzkonform abrechnen."
da wäre aber schon der Gedankenfehler. Wenn die AZ 6:05 betrug, müssen diese 6:05 auch dem AN "gebucht" werden.
30.11.2022 um 15:32 Uhr
Das Pausenproblem haben alle TZler die 6 Stunden arbeiten. Im Gesetz steht nichts das du 30 Minuten abgezogen bekommst wenn du 6:15 anwesend warst. Du darfst nicht länger als 6 Stunden arbeiten. Spätestens danach muss du pause machen und zwar jeder. Der AG darf da eigentlich auch nichts dulden da er sich Haftbar/Strafbar macht.
Wir haben ein Elektronisches Zeiterfassungsystem das nach der 6. und 9. Stunden automatisch die Gesetzlichen Pausen von der Arbeitszeit abzieht. Nach der 6.Stunden werden die nächsten 30 Minuten nicht als Arbeitszeit gezählt. Erst nach 6:30 wird die Zeit zur Arbeitszeit
Bei uns gehen die MA nach Einführung des Elektronischen Zeiterfassungsystems pünktlich da sie auf einmal sehen was sie dem AG an Zeit geschenkt haben.
Den Konflikt das die TZler keine Pause wollen aber mal etwas länger arbeiten wollen konnte meines Wissens noch keiner Gesetzteskonform regeln.
30.11.2022 um 17:18 Uhr
@ Exsolutio Dann schauen woran es liegt das die 30 min abgezogen werden. Ist es das Zeiterfassungssystem das so eingestellt ist oder liegt es an der Personalabteilung. Bezahlt werden muss die Zeit da kommt der AG schlecht drum rum. Er muss sich aber auch absichern das man ihm keine Strafe aufbrummt wenn er mal kontrolliert wird von der Behörde. Und die MA wollen nicht diese 30 min länger im Betrieb bleiben. Es gibt nur 2 Möglichkeiten, entweder man lässt atok nach 6 Std. alles stehen und liegen, oder aber man einigt sich auf 30 min Pause. Sind nur Könige im Raum findet man schlecht eine Königslösung die für alle passt.
30.11.2022 um 17:34 Uhr
ob das bezahlt werden muss, hängt davon ab, was der AG kommuniziert. Wir haben bei uns auch einen Zeitabzug vereinbart. Haben es damals auch unter Begleitung eines RA gemacht, der uns einen Weg aufgezeigt hat, der rechtssicher ist, aber auch dem AG eine gewisse Last auflegt. Der AG hat ganz deutlich kommuniziert, dass AZ über 6 Std ohne entsprechende Pause nicht entgegengenommen wird. Das bedeutet auch, dass eben auch, dass Telefonate dann pünktlich beendet werden oder andere Arbeiten nicht begonnen werden. Gerade bei flexibler AZ ist das wichtig. So hast du den Druck auf den MA, dass auch tatsächlich Pause gemacht wird und die Legitimation die Arbeit auch tatsächlich zu beenden
30.11.2022 um 18:04 Uhr
@ganther Das muss man den AN aber erst mal implentieren.
30.11.2022 um 23:25 Uhr
Das geht einfach... Zumindest bei uns
01.12.2022 um 07:33 Uhr
Bei uns ist es so, dass nach 6h automatisch die gesetzliche Ruhepause von 30min beginnt. Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Bei einer Arbeitszeit von 6:15 h hätte der Mitarbeiter genau 6h im Arbeitszeitkonto und die 15min hat er dem AG "geschenkt". Teilzeitkräfte müssen eigenverantwortlich auf ihre Stempelzeiten achten.
01.12.2022 um 10:04 Uhr
das 6Std-Pausenproblem ist kein Problem das anders gelöst werden kann, als das sich AG und AN an Gesetze halten und sich entsprechend organisieren.
Hier versuchen AN und BR häufig eine Regelung zu Gunsten des AN zu finden, wegen der "Überminuten" und vergessen, das es ja eine AN-Gesundheitsschutzregel ist und sie damit indirekt dem AG "in die Karten spielen"
Wird die Regelung im Zeiterfassungssystem "aufgeweicht", verschiebt es sich nur um den "Toleranzzeitraum" und ist dann wieder da. Und der AN-Gesundheitsschutz ist auch nachteilig verändert worden.
01.12.2022 um 10:47 Uhr
"Bei uns ist es so, dass nach 6h automatisch die gesetzliche Ruhepause von 30min beginnt."
Aufgrund einer Regelung in einer BV oder wie?
01.12.2022 um 11:23 Uhr
finde den Ansatz bei ganther interessant. Wenn das sauber kommuniziert wird und der AG das ernst nimmt, seine Führungskräfte entsprechend mitziehen, ein guter Ansatz. Dieses Thema müssen alle mittragen. Wenn man Gesundheitsschutz will, dann m.E. nicht nur reden sondern braucht auch gewisse Sanktionen. Nach 6 Std die Zeiten zu kappen ist eine (auf Seite MA) und arbeitsrechtliche Maßnahmen (insbesondere in Richtung FK) wenn man Gesundheitsschutz nicht beachtet
01.12.2022 um 15:30 Uhr
@celestro
- Aufgrund des Gesetzes
- Aufgrund einer Regelung
01.12.2022 um 17:16 Uhr
Wow, ich bin beeindruckt, wie schnell und vor allem konstruktiv in diesem Forum diskutiert wird. Dafür ein großes Danke an alle!
Viele der Antworten beschreiben, dass Zeiterfassungssysteme nach 6 h automatisch eine Pause beginnen. Für meinen beschriebenen Fall (MA geht nach 6:15 h) sehe ich das Problem, dass per Gesetz die Arbeit UNTERbrochen werden muss - heißt, die Arbeit darf nicht mit der Pause enden. Auch wenn es viele Systeme offenbar so machen bleibt für mich die Frage, ob das korrekt ist ;-)
Ganz strikt juristisch gesehen, sehe ich nach wie vor keine "exakte" Lösung. Insbesondere in Verbindung damit, da das Glück haben, dass unsere MA nicht die ganze Zeit nur auf die Uhr sehen und "der Minute" entgegenfiebern, an der sie gehen können. Das Mitbringen einer gewissen Flexibilität der Arbeitszeit, indem MA auch einmal wenige Minuten mehr/weniger am Tag arbeiten (natürlich bezahlt), um angefangene Dinge fertigzustellen, ist meines Erachtens zunehmend unerlässlich. Das jedoch in Einklang mit dem Gesetz zu bringen - im Beispielfall kaum möglich.
Am elegantesten empfinde ich daher auch die Lösung von @ganther.
Eine Frage noch in die Runde - vielleicht kennt sich jemand damit aus. Könnte man sich bei den beschriebenen wenigen Minuten Überschreiten der 6 h auch auf § 14 Abs. 2 ArbZG berufen, wonach von § 4 "bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen, wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können." abgewichen werden darf. Hat hier jemand Erfahrung?
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