Erstellt am 03.11.2005 um 21:32 Uhr von otto
Hallo Mantarine!
Rechtsgrundlage für das MBR ist § 87 Abs. 1 Zif. 2 BetrVG. Das gilt auch für einen "Probelauf" für ein neues Arbeitszeitmodell. Ohne die Zustimmung des BR geht gar nichts.
Allerdings: Wenn der Arbeitgeber triftige betriebliche Gründe für das neue Arbeitszeitmodell hat, wird sich der BR mit einem bloßen "Nein" schwer tun. Dann müßtest Ihr eigene Vorschläge erareiten.
Ansonsten gilt: Können sich BR und Arbeitgeber auf kein neues Arbeitszeitmodell - auch beim "Probelauf" - einigen, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG).
Gruß otto
Erstellt am 03.11.2005 um 22:39 Uhr von Mantarine
Hallo Otto! Vielen Dank für Deine Antwort. Dann werden wir mal schauen, ob wir da was machen können.
Gruß Mantarine