Der BR hat eine BV zur Kurzarbeit vorgelegt. (Initiativrecht des BR)
Bis heute gibt es noch keine Einigung, weil AG keine Kurzarbeit will.
Hintergrund ist klar: Auftragsschwäche zum Rausschmeissen von MA`s nutzen, und dann später Leiharbeiter in`s Boot holen.
Jetzt wird der BR zu beabsichtigten betriebsbedingten Kündigungen gehört.
Reicht dieser Antrag auf Kurzarbeit (milder als Rausschmiss) für einen Widerspruchsgrund??
Wenn ja, wie formulieren.
Danke erstmal...