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Urlaubssperre trotz Widerspruch vom BR -was tun?

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Deejay
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben im Augenblick folgendes Problem: Belegschaft mit ca. 200 Festangestellten + ca. 20 - 30 Aushilfen/Zeit-, Leiharbeitnehmer. Ein Abteilungsleiter versucht gerade, seine bereits ausgesprochene - und vom BR widersprochene - Urlaubssperre für 27./28.12.2007 (!) durchzusetzen, indem er vorliegende Urlaubsanträge einfach nicht gegenzeichnet.... mehrere Kollegen möchten aber einen Urlaub buchen. Was kann ich jetzt machen? Die Hand des Abteilungsleiters zur Unterschrift führen???

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

06.02.2007 um 11:48 Uhr

Deejay, da muss m.E. wohl jeder einzelne individualrechtlich etwas unternehmen

A
Anton

06.02.2007 um 11:51 Uhr

Hallo Deejay,

Wir haben grad das selbe Problem, sind dann allerdings zum BR gegangen und der macht dem Vorgesetzten jetzt ein wenig Druck, das er doch eigentlich froh sein kann eine langfristige Urlaubsplanung vorliegen zu haben. Ausserdem arbeiten wir mit genügend Fremdarbeiterfirmen zusammen, da wird sich schon der ein oder Andere finden der an diesen Tagen arbeiten möchte, so das Argument des BR. Man muss ja nicht immer mit Gewalt das Beetriebsklima ruinieren das scheint momentan so eine Marotte der Abteilungsleiter zu sein;-) LG Anton

M
Magoo

06.02.2007 um 11:59 Uhr

Wenn es sich bei Eurer Firma um einen saisonellen Betrieb handelt,so kann eine Urlaubsspeere ausgesprochen werden. §7 BUrlG

A
AO

06.02.2007 um 12:46 Uhr

Magoo nicht nur dann!

Aber der BR hat in Fragen der "Erbringung" von Überstunden mitzureden.

Was ist mit der Ablehnung, dass diese Arbeit ja in der Zeit erbracht werden kann, wenn alle da sind, so um den 27. und 28. Dezember. ;-)

Allerdings hat der BR auch auf berechtigte Interessen einzugehen.

AO

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