Erstellt am 03.06.2022 um 12:31 Uhr von moreno
Verbal angehen und beschimpfen ist doch kein Mobbing!
Beschwert Euch doch beim Betriebsrat!
Erstellt am 03.06.2022 um 12:46 Uhr von Muschelschubser
Die Amtszeit eines neuen BR beginnt halt oft mit kräftigem Säbelrasseln. Würde ich wahrscheintlich erstmal weglächeln und versuchen, möglichst souverän und schlagfertig mit umzugehen.
Sollte es deutlich darüber hinausgehen, ist Mobbing direkt vom Geschäftsführer natürlich schon hartes Brot und schwer zu packen. Dann erübrigen sich Beschwerden an ganz oben oder der Abschluss einer BV mit Verhaltenskodex. Und auch viele weitere vorgeschlagene Verhaltensweisen müssen neu durchdacht werden, da sie sich i.d.R. auf Mobbing durch Mitarbeiter*Innen beziehen.
Inwiefern ist der GF von Euch schon in einem offenen Gespräch darauf hingewiesen worden? Das wäre für mich die erste Eskalationsstufe, ihn darauf hinzuweisen und auf mögliche Folgen einzugehen.
Als zweite Eskalationsstufe müsste jemand bereit sein, offiziell beim BR Beschwerde gegen den GF einzureichen. Das kann natürlich auch das betroffene BRM selbst sein.
Dann drängt der BR beim GF auf Unterlassung. Hier hätte man im nächsten Schritt etwas schriftliches, eventuell (je nach Härte der Situation) unter Androhung juristischer Schritte.
Anschließend könnte der BR - theoretisch - §104 BetrVG ziehen.
Nur leider findet dieser lt. eines LAG-Beschlusses auf den Geschäftsführer keine Anwendung, da er als Teil des Arbeitgebers gilt.
Stattdessen kann man sich mal in §23 Abs. 3 BetrVG anschauen, wie man gerichtlich eine Unterlassung erwirken könnte.
Die Beurteilung, welche Schritte hierfür nötig sind und ab wann dieser Schritt verhältnismäßig, würde ich in diesem Falle tatsächlich einem Arbeitsrechtler oder Gewerkschaftsvertreter überlassen.
Erstellt am 03.06.2022 um 12:59 Uhr von stehipp
Ist natürlich immer schwer, hier einen Rat zu geben, ohne die Umstände in eurem Unternehmen zu kennen.
Erstmal ins verlängerte Wochenende gehen und tief durchschnaufen.
Dann am Dienstag alles nochmal Revue passieren lassen.
Wenn es dann immer noch so schlimm erscheint, überlegen ob das was einmaliges war. Einen schei... Tag kann jeder mal haben, auch ein Chef. Sollte nicht so sein, kommt aber vor. Vielleicht könnt ihr dann drüber hinwegsehen.
Wenn das wiederkehrend so ist, würde ich als BRV mir einen Termin beim Chef geben lassen und das erstmal unter vier Augen ansprechen. "Hey Cheffe, unter uns Chorknaben, aber so geht das nicht..."
Und wenn all das nicht zielführend ist, könnt ihr noch immer rechtliche Schritte einleiten. Siehe Ausführung Muschelschubser.
Und wenn alles nichts bringt sage ich immer, auch andere Arbeitgeber zahlen Gehälter.
Erstellt am 03.06.2022 um 13:01 Uhr von ut16
Hallo Muschelschubser,
vielen Dank für Deine Antwort!
Da dieses Verhalten des GF gegenüber den Mitarbeitern und Angestellten schon länger
ein Problem ist und immer weiter ausufert, müssen wir als BR jetzt hier reagieren.
Wir werden natürlich als erstes das Gespräch suchen und versuchen, dem GF die Wirkungen seiner Anfeindungen auf die Mitarbeiter klar zu machen, müssen aber aufgrund möglicher fehlender Einsicht auch eine weitere Eskalation in Betracht ziehen.