Erstellt am 16.10.2006 um 18:08 Uhr von Kölner
@Idefix
Du sagst es:
Eher schon Erpressung - und kein mobbing!
Erstellt am 16.10.2006 um 18:51 Uhr von Heini
Der BR sollte sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen um so die Kollegen von dem Druck zu entlasten.
Ihr teilt den AG mit, dass aufgrund der ständigen Probleme mit der Objektleiterin XYZ es der Betriebsrat für notwendig erachtet sein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen.
Ihr verlangt von dem AG den Abschluss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Erstellt am 17.10.2006 um 09:23 Uhr von Edelweis
Ich glaube nicht, dass eine BV Dienstplan eine Lösung ist. Ich habe selbst mal im Bereich der Reinigungsfirmen etc. gearbeitet. Da kommen Ausfälle ganz kurzfristig (KInd krank, kein AUto usw.). Wenn dann jedesmal ein Antrag an den BR erfolgen muss, bleibt der Schmutz liegen- das geht 2-3 mal gut. Dann sucht der Auftraggeber ein anderes Unternehmen und alle haben keine Arbeit mehr! Deshalb ist es meines WIssens üblich, die Arbeit auf die anderen Kollegen/innen zu verteilen. Das belastet die anderen AN und die Reinigungsleistung ist manchmal auch dementsprechend. Zur Abhilfe sollte der BR auf den AG einwirken, dass er für "Springer "sorgt, die bei Bedarf einspringen, um den Druck von den anderen Kollegen zu nehmen.
Erstellt am 17.10.2006 um 11:02 Uhr von Heini
Edelweis,
das Vereinbaren von Vorgehensweisen ist ein wichtiger Punkt um Streitigkeiten zu vermeiden. In einer BV Dienstplan, Mehrarbeit oder wie immer man die BV nennen mag, können gerade die betriebsspezifieschen Probleme, hier z.B. der kurzfristige Ausfall von Mitarbeitern, für alle Seiten zufrieden stellend geregelt werden. Auch dafür sind Betriebsvereinbarungen da.
Wenn Jeder der meint er wäre wichtig, in den Betrieben so agiert wie er es für richtig erachtet, also es keine Regeln gibt, gebe das ein Chaos.
Desweiterin ist es so, dass nicht jede Person die Mitarbeiter führen darf, auch geeignet ist.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind nicht dazu da, damit der Betriebsrat ganz wichtig ist und sich seine Langeweile vertreiben kann, sonder zum Schutz der Arbeitnehmer, um gerade die o.g. Fälle, zu verhindern.
Erstellt am 17.10.2006 um 11:58 Uhr von Edelweis
Heini,
im Prinzip gebe ich DIr recht. In Deinem ersten Thread hast Du aber rigoros eine etwaige Vereinbarung ausgeführt und die geht an der Praxis meilenweit vorbei. Ansonsten rennst Du mit Deinen Ausführungen bei mir offene Türen ein besonders mit den Personen, die Mitarbeiter führen dürfen und vielleicht nicht geeignet sind. Das kennt bestimmt jeder oder fast jeder BR aus seinem täglichen Geschäft.
Erstellt am 17.10.2006 um 21:37 Uhr von Heini
Edelweis,
das Abschließen von Vereinbarungen geht nicht an der praxis Meilenweit vorbei.
In anderen Betrieben werden diese oder ähnliche Problemen auch mit Betriebsvereinbarungen geregelt.
Warum funktioniert es nicht in diesem Bereich?
Vieleicht weis man nur nicht wie.
Dein Vorschlag, den AG zu bewegen Springer einzustellen, ist zwar nett, aber da es wirtschaftliche Entscheidungen des AG sind, hat der BR darauf keinen großen Einfluss.
Anders ist es bei einer BV gem.: §87 BetrVG. Hier hat der BR die Möglichkeit, auch wenn der AG nicht will, diese Vereinbarung zu erzwingen. Somit wäre der BR nicht Bittsteller sondern gleichberechtigter Verhandlungspartner.