Erstellt am 09.03.2010 um 10:19 Uhr von pirat
@ Bulle,
die Begrifflichkeiten zu Mobbing solltest Du mal googlen, dann Deine Einschätzung überdenken...
Vorschlag: dem stellv Vorgesetzten in einem Vieraugengespräch auf die Gefahren der Störung des Betriebsfriedens hinweisen und die Folgen ....
Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 7 Ca 532/01)
http://www.neue-oz.de/service/recht_urteile/01_arbeit_ausbildung/Betriebsfrieden_.html
Erstellt am 09.03.2010 um 10:25 Uhr von peters
Ich würde ihm zu verstehen geben, dass mich das nicht interessiert und wenn er an jemandem etwas auszusetzen hat, solle er das bitte direkt mit dem Betroffenen klären und nicht hinter dem Rücken ausfechten. Jemand mit einer Führungsaufgabe sollte das wissen.