Verletzung Datenschutz/ Abmahnung
Ein Mitarbeiter erhielt eine schriftlich Abmahnung (Grund unstrittig gerechtfertigt), doch lag diese für alle Mitarbeiter einseh- und lesbar aus, so dass der Empfänger der Abmahnung den Sachverhalt von Kollegen erfuhr. Welcher Paragraf des DatenschutzG greift dabei, um die Abmahnung wieder rückgängig machen zu können?
Community-Antworten (1)
24.05.2010 um 19:24 Uhr
extra, das sind doch 2 unterschiedliche Sachverhalte.
- Abmahnung kann nur über den Klageweg entfernt werden.
- Verletzung Datenschutz.
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