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Verletzung Datenschutz/ Abmahnung

E
extra
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter erhielt eine schriftlich Abmahnung (Grund unstrittig gerechtfertigt), doch lag diese für alle Mitarbeiter einseh- und lesbar aus, so dass der Empfänger der Abmahnung den Sachverhalt von Kollegen erfuhr. Welcher Paragraf des DatenschutzG greift dabei, um die Abmahnung wieder rückgängig machen zu können?

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

24.05.2010 um 19:24 Uhr

extra, das sind doch 2 unterschiedliche Sachverhalte.

  1. Abmahnung kann nur über den Klageweg entfernt werden.
  2. Verletzung Datenschutz.

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