Erstellt am 01.02.2013 um 12:54 Uhr von leserin
Das EBRM hat in der Zeit welche es nachgerückt ist, die gleichen Rechte. Außerhalb dieser Zeit NICHT. Es darf also außerhalb dieser Zeit NICHT in Unterlagen einsehen. Das wäre Verletzung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes. Wer diese rechtswidrige Einsicht gewährt macht sich hier der Beihilfe schuldig. Datenschutzverletung ist ein oder der große Grund des Mandatsentzug. Also §23 BetrVG. Mit Wirkung des Entzug gehen ALLE Schutzrechte auch die Nachwirkende verloren.
Erstellt am 01.02.2013 um 15:34 Uhr von gironimo
Das ist eben das Problem. Ersatzmitglieder sollen ein verhindertes BR-Mitglied in vollem Umfang und gleichen Rechten vertreten. Wenn dies selten der Fall ist, wird das schwierig, da doch erhebliche Wissenslücken entstehen.
Darum sucht im Betrieb nach praktische Lösungen, wie das Ersatzmitglied so weit es geht auf dem Laufenden bleibt. Zum Beispiel achtet auf rechtzeitige Einladungen für Ersatzmitglieder, damit diese dann genügend Zeit haben, sich vorzubereiten (geht leider nicht immer).