Erstellt am 25.11.2014 um 14:49 Uhr von Dezibel
Seit wann leisten Betriebsräte Unterschriften bei einer Planänderung? Vereinbarungen etc werden vom Vorsitzenden unterschrieben und nicht von Ersatzmitgliedern.
Erstellt am 25.11.2014 um 14:59 Uhr von fantil
Wenn ein EBRM ein BRM vertritt, ist es wie ein ordentliches Mitglied mit allen Rechten und Pflichten eines BRM zu betrachten.
§ 25 BetrVG (1)
Was meinst du mit "Unterschrift bei einer Planänderung..."?
Gruß
Fantil
Erstellt am 25.11.2014 um 15:11 Uhr von Erbsenzähler
Nach Außen ist nur die/der Betriebsratsvorsitzende(r) und im Vertretungsfall die/der Stellvertreter(in) empfangs- bzw. aussageberechtigt. Somit ist eine Untschrift für was auch immer nicht gültig!!!
Jedoch kann ein Ausschussvorsitzender per Geschäftsordnung hierzu ermöchtigt werden. Diese Funktionen wird ein Ersatzmitglied nicht ausüben dürfen. Somit darf kein Ersatzmitglied eine Untschrift leisten.
Erstellt am 25.11.2014 um 19:24 Uhr von gironimo
>Das sie es während der Sitzung dürfen ist klar. Meines Wissens nach auch, wenn sie an der Sitzung ( an einem Mittwoch ) teilgenommen haben, bis zum darauffolgenden Dienstag. <
Eine derartige Regelung gibt es nicht.
Vielleicht erklärst Du uns noch einmal genauer, um was es geht.