Rechte von Ersatzmitgliedern
Hallo! Leider herrscht in unsrem Gremium Uneinigkeit über die Aufgaben und die Rechte von Ersatzmitgliedern. Insbesondre geht es darum, wann diese Unetrshriften bei einer Planänderung leisten dürfen. Das sie es während der Sitzung dürfen ist klar. Meines Wissens nach auch, wennsie an der Sitzung ( an einem Mittwoch ) teilgenommen haben, bis zum darauffolgenden Dienstag. Aber wo finde ich dazu die gesetziche Grundlage? Ich brauche dringend etwas schriftliches
ich danke euch schon sehr im Vorraus
Community-Antworten (4)
25.11.2014 um 15:49 Uhr
Seit wann leisten Betriebsräte Unterschriften bei einer Planänderung? Vereinbarungen etc werden vom Vorsitzenden unterschrieben und nicht von Ersatzmitgliedern.
25.11.2014 um 15:59 Uhr
Wenn ein EBRM ein BRM vertritt, ist es wie ein ordentliches Mitglied mit allen Rechten und Pflichten eines BRM zu betrachten. § 25 BetrVG (1)
Was meinst du mit "Unterschrift bei einer Planänderung..."?
Gruß Fantil
25.11.2014 um 16:11 Uhr
Nach Außen ist nur die/der Betriebsratsvorsitzende(r) und im Vertretungsfall die/der Stellvertreter(in) empfangs- bzw. aussageberechtigt. Somit ist eine Untschrift für was auch immer nicht gültig!!! Jedoch kann ein Ausschussvorsitzender per Geschäftsordnung hierzu ermöchtigt werden. Diese Funktionen wird ein Ersatzmitglied nicht ausüben dürfen. Somit darf kein Ersatzmitglied eine Untschrift leisten.
25.11.2014 um 20:24 Uhr
Das sie es während der Sitzung dürfen ist klar. Meines Wissens nach auch, wenn sie an der Sitzung ( an einem Mittwoch ) teilgenommen haben, bis zum darauffolgenden Dienstag. <
Eine derartige Regelung gibt es nicht.
Vielleicht erklärst Du uns noch einmal genauer, um was es geht.
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