Hallo,
lt. dem "Fitting" treten Ersatzmitglieder (ErsMitgl.) im Falle und für die Dauer der Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds als vollwertiges Mitglied, mit allen sich aus dieser Stellung ergebenden Rechten und Pflichten in den BR ein. Heißt das, dass ich als ErsMitgl. dann auch uneingeschränkt Zugang zum BR-Büro und den dort befindlichen Arbeitsmitteln habe? Darf ich in diesem Fall den BR-Computer uneingeschränkt für BR-Arbeit nutzen? Kann ich Einblick in den E-Mail Verkehr des BRs haben bzw. darf ich das BR-E-Mail Konto benutzen? Habe ich Zugang zu allen Sitzungsprotokollen, zu gerade in Arbeit befindlichen Betriebsvereinbarungen, Gehaltslisten und anderen Papieren? Kann ich, wenn ich nachgerückt bin, als ein BR-Mitglied mit Arbeitnehmern und der GL reden?
Sollten meine Fragen bejaht werden, liegt dann nach § 78 BetrVG Behinderung der BR-Arbeit vor, wenn mir nicht gestattet wird, die o. g. Tätigkeiten auszuführen und wie könnte ich dagegen vorgehen?
Gibt es speziell für ErsMitgl. empfehlenswert Literatur?
Dank an dieses Forum & Dank an Packer für die zuletzt beantwortete Frage & allen ein gutes neues und erfolgreiches Jahr!