Erstellt am 28.02.2007 um 20:52 Uhr von Catweazle
Hotte,
erst bei Verhinderung (Krankheit, Urlaub usw.) eines ordentlichen BRM rückst du mit allen Rechten und Pflichten nach. Aber nur für den Zeitraum der Verhinderung. Während dieser Zeit darfst du alle Unterlagen usw. einsehen, also wie ein richtiges Mitglied.
Erstellt am 28.02.2007 um 21:16 Uhr von Heini
Das Ersatzmitglied wird durch die Stellvertretung ordentliches Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten. Funktionen des verhinderten Betriebsratsmitglied, z.B. Mitgliedschaft im Betriebsausschuss, im Gesamtbetriebsrat oder Zuständigkeit für einen Teil des Betriebs, gehen nicht automatisch auf das vertretende Betriebsratsmitglied über.
Liegt kein Vertretungsfall vor, kann das Ersatzmitglied nicht für den BR aktiv werden.