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Rechte als Ersatzmitglied?

H
Hotte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen.Welche Rechte habe ich als BR-Ersatzmitglied? Darf ich die Sitzungsprotokolle/Ausschußergebnisse einsehen? Kann ich AN genauso beim AG beistehen/vertreten wie ein Vollmitglied. Da meine Kolegen genauso wie ich der Meinung sind,durch den aktuellen BR nicht vertreten zu werden, sondern er nur auf seinen Vorteil bedacht ist. Mittlerweile treten immer mehr Kolegen an mich heran. Der BRV gibt mir keine vollständigen Antworten und versucht mich beim AG auszuspielen. Bitte antwortet mir nicht,wie es bei euch üblich ist, sondern wie es Rechtlich ist. Vielen Dank Hotte

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

28.02.2007 um 21:52 Uhr

Hotte,

erst bei Verhinderung (Krankheit, Urlaub usw.) eines ordentlichen BRM rückst du mit allen Rechten und Pflichten nach. Aber nur für den Zeitraum der Verhinderung. Während dieser Zeit darfst du alle Unterlagen usw. einsehen, also wie ein richtiges Mitglied.

H
Heini

28.02.2007 um 22:16 Uhr

Das Ersatzmitglied wird durch die Stellvertretung ordentliches Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten. Funktionen des verhinderten Betriebsratsmitglied, z.B. Mitgliedschaft im Betriebsausschuss, im Gesamtbetriebsrat oder Zuständigkeit für einen Teil des Betriebs, gehen nicht automatisch auf das vertretende Betriebsratsmitglied über. Liegt kein Vertretungsfall vor, kann das Ersatzmitglied nicht für den BR aktiv werden.

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